Reha Kategorie 3

Ich habe gehört, dass Auszubildende in einem BBW die "Reha-Kategorie 3" haben. Was bedeutet das und wo kann ich die entsprechenden gesetzlichen Regelungen finden?

Antworten

  • Hallo Tonki,

    wo und in welchem Kontext hast Du das denn gehört? Dann kann man Dir sicher besser helfen. 😉
  • Hallo,

    inzwischen habe ich meine Antwort gefunden. Zum Nachschlagen:

    Förderkategorie III bezeichnet besondere Reha-Maßnahmen nach § 117 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a SGB III i. V. m. § 35 SGB IX (Breitsameter et al. 2015, S. 53)

    Literatur
    Breitsameter, Michael; Kielhorn, Inka; Krug, Walter; Lentz, Rainer (2015): Inklusion in der beruflichen Bildung - der Beitrag der Berufsbildungswerke. In: Günther G. Goth, Lutz Galiläer und Eckart Severing (Hg.): Berufliche Ausbildung junger Menschen mit Behinderung - Inklusion verwirklichen. Strategien, Instrumente, Erfahrungen F-bb, Forschungsinstitut Betriebliche Bildung … [Hrsg. Günther G. Goth ; Eckart Severing. Autoren Lutz Galiläer …]. Bielefeld: Bertelsmann (Wirtschaft und Bildung, Bd. 70), S. 45–81.

    Vielen Dank an alle, die mir mit ihren Hinweisen auf dem Weg zur Lösung geholfen haben.
    Tonki

  • Hallo Tonki,

    vielen Dank, dass Du diese Info mit der Community teilst. Weiterhin alles Gute für Dich! 😀