wie lange darf sich der hilfeleister zeit lassen,um anträge usw.zu bearbeiten?
Ich würde gern wissen,was ich tun kann ,wenn der lvr
(landschaftsverband rheinland) sich über ein dreiviertel jahr zeit lässt,
um meine angelegenheit zu bearbeiten- ich hörte davon dass ich eine untätigkeitsklage erheben kann-
stimmt das und wenn ja wo und wie ?
Hab mittlerweile das gefühl,ich komm gegen den bürokratenjungle nicht an.
(landschaftsverband rheinland) sich über ein dreiviertel jahr zeit lässt,
um meine angelegenheit zu bearbeiten- ich hörte davon dass ich eine untätigkeitsklage erheben kann-
stimmt das und wenn ja wo und wie ?
Hab mittlerweile das gefühl,ich komm gegen den bürokratenjungle nicht an.
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Antworten
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Hallo,
ich würde gerne wissen warum du hier nicht weiter schreibst?
http://www.myhandicap.de/community/forum/forum-action/list-posts/topic/rueckerstattungspflicht_fuer_dezentrale_warmwasseraufbereitungstrom/
Wenn es nichts zu bearbeiten gibt (siehe meinen Beitrag (Link) auf den du leider nicht antwortest)
gibt es auch keine Untätigkeit! 🥺
Heidi
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