Wenn eine willkürliche Meldung ans Strassenverkehrsamt durch einen IV Arzt erfolgt ist. Wer hilft?

Bei der IV-Revision wurde von einem Arzt ohne mich überhaupt gesehen zu haben eine Meldung wegen Verdachts auf Fahrunfähigkeit ans Strassenverkehrsamt gemeldet. Die Fahrerlaubnis habe ich gezwungenermassen " freiwillig " abgeben müssen da ich die Kosten vor einem Jahr gar nicht aufbringen konnte. Die genaue " Anklage " wurde mir bis heute nicht mitgeteilt. Ich habe eine bestätigte Diagnose einer sogenannten freilaufenden inneren Uhr. Das heisst, das ich mich den normalen Tagesabläufen nicht anpassen kann. Wenn nun das Strassenverkehrsamt auf einen weiteren MWT-Test besteht habe ich dann das Recht diesen zu meinen Wachzeiten zu machen? Alles andere wäre unlogisch und personenbezogen gar nicht relevant. Ich bin 11 Jahre Unfall - und Bussenfrei gefahren, habe die Prüfung mit meinem Handicap gemacht. Der Ablauf ist diskriminierend und entbehrt jedem gesunden Menschenverstand. Von der IV wurde ich von 100 auf Null gesundgeschrieben. Interessanterweise ist das beim Strassenverkehrsamt nicht relevant. Gibt es Hilfe bei einem Negativentscheid ? Wie lange dauert es nach der Überprüfung bis ich Bescheid bekomme? ( 1 Monat ist schon um ) Was für Rechte habe ich? Wer weiss mehr?

Antworten

  • Hallo Lemru

    Hier eine allgemein richtige Antwort zu geben wird wohl nahezu unmöglich sein.

    Aber ich versuche mal nach bestem Wissen und Gewissen zu antworten ...... (zumindest für mein Verständnis) 😃

    Dass die Invalidität und den dazugehörigen Grad bei der IV und dem Strassenverkehrsamt nicht gleich angesehen wird, liegt daran, dass die IV Invalidität ökonomisch betrachtet. Das Strassenverkehrsamt jedoch schaut auf den effektiven körperlichen und psychischen Zustand,weil es diejenigen sind, die dir sagen "du darfst fahren" und dadurch die Verantwortung gegenüber allen Verkehrsteilnehmer mittragen. Gesunder Menschenverstand hin oder her - hier sind Ämter im Spiel die alles doppelt und dreifach schriftlich wollen.

    Jedoch hilft dir das jetzt natürlich nicht aus der Klemme ....

    Davon ausgehend, dass hier tatsächlich Unrecht und trocken gesagt amtlich bewilligter Blödsinn vorliegen könnte, würde ich folgendes unternehmen:
    Melde dich bei deiner Privatrechtschutz - bereite dich aber darauf vor mit allen Infos und Unterlagen die bis jetzt da sind.
    Die Versicherung findet man in den meisten Fällen in der Hausrat oder etwa auch bei der Krankenkasse.
    Vermutlich ist es dann so, wenn du dich dann meldest, dass du von der entsprechenden Abteilung zurückgerufen wirst.

    L.G. Tinu
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