Behindertenassistenz

Hallo eine Freundin von mir Arbeitet als Persönliche Behindertenassistenz in 24 Stunden schicht bzw bereitschaftsdienst .

Sie bekommt 12 Stunden ihr normalen stunden lohn bezahlt. Und ab 21 Uhr bereitschaftsdienst 5 euro die Stunde. Sie ist 24 Stunden im Dienst bekommt aber nur 16 Stunden bezahlt ? Weis eventuell jemand ob dies Rechtlich inordnung ist oder muss der Arbeitgeber volle 24 stunden bezahlen. Würde mich auf Antworten freuen

😳

Antworten

  • Hallo,

    grundsätzlich hängen Fragen der Entlohnujng von Arbeits- und ggf. Tarifvertrag ab. Du hat leider dazu keine Einzelheiten geschrieben.

    Wenn Deine Freundin in einem "Pflegebebetrieb" (§ 1 der 2 PflegeArbbV) arbeitet, dann gilt § 2 der 2. PlfegeArbbV: http://www.gesetze-im-internet.de/pflegearbbv_2/BJNR633200014.html

    Danach ist für Bereitschaftdienste, die bestimte Anforderungen erfüllen, der gesetzliche Mindestlohn zu zahlen, der nach Bundesländern unterschiedlich ist, aber jedenfalls über 5 Euro liegt. Den Paragraphen müsstet Ihr lesen und prüfen, ob die Voraussetzungen auf Deine Freundin zutreffen oder nicht.

    Siehe auch Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts: http://www.hensche.de/Mindestlohn_Bereitschaftsdienst_Mindestlohn_auch_fuer_Bereitschaftsdienste_in_der_Pflege_BAG_5AZR1101-12_19.11.2014.html

    Wenn Deine Freundin Mitglied einer Gewerkschaft ist, kann sie dort übrigens kostenlose Rechtsberatung zu arbeitsrechtlichen Fragen bekommen. .

    Besten Gruß, ananim
  • Hallo daywalker,

    ich kann Dein Anliegen gern an einen unserer Fachexperten weiterleiten. Hierfür wären aber noch ein paar weitere Informationen notwendig. Zum Beispiel wo genau deine Freundin angestellt ist. Bei einem Dienstleister oder bei dem Assistenznehmer direkt. Schläft sie auf der Arbeit. Wie genau verläuft ihr Dienst etc.

    Fachexperten benötigen für eine kompetente Antwort möglichst viele relevanten Details zum jeweiligen Anliegen. Sollte es weitere Informationen geben, wäre es hilfreich, wenn Du diese in der Zwischenzeit nachreichst. Dabei werden selbstverständlich keinerlei persönlichen Daten benötigt.
Diese Diskussion wurde geschlossen.