Darf ein Rollstuhlfahrer die elektr. Auffahrrampe zu seinem Arbeitsplatz alleine bedienen ?
MyHandicap User
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Tägl. erreichen des Arbeitsplatzes - die SB Person möchte dies unabhängig von einer normalerweise vorgeschriebenen Begleitperson. Die Rampe darf gemäß der Vorschriften nur in Anwesenheit einer zweiten Person genutzt und betrieben werden.
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Antworten
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Hallo UB,
Die Antwort gibst du dir eigentlich selbst durch die Vorschrift.
OK, jede Vorschrift kann Ausnahmen zu lassen oder geändert werden. Dies allerdings nur von denen die die Vorschift erlassen haben!
Schon aus versicherungstechnischen Gründen ist es wichtig nur nach Vorschrift zu handeln.
Heidi
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Hallo UB,
die Ausnahmeregelung sollte in der Tat mit denjenigen, die sie erlassen haben, und dem Versicherer geklärt werden.
Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an die Community, meine Kollegen oder mich. Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
Wenn Dein Anliegen geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf "Frage beantwortet". 😀
So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.
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Sind die Deutschen bald so weit wie die Amerikaner ?
In der Schweiz ist das erlaubt
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Hätte nicht gedacht das mein Geschreibsel so schwer verständlich ist . Also die Amerikaner haben ein sehr seltsames Verständnis von ;Recht; Die klagen Hersteller von Mikrowelle an wenn sie ihren Pudel zum trocknen in die Mikrowelle stecken und der das nicht überlebt : Argument man hätte bei der Bedienungsanleitung schreiben müssen nicht zum trocknen von Pudeln verwenden !!!
In der Schweiz sind Viele öffentliche Gebäude mit einem Rollstuhllift ausgerüstet und die Benützung ist ohne Begleitung erlaubt .
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Es gibt aber auch in der Schweiz elektr. Auffahrrampen die nur mit Begleitpersonen bedient werden dürfen. das trifft meist auf nicht für den öffentlichen Personenverkehr zugelassene Auffahrrampen zu.
Ich hatte allerdings deinen Einwurf auch nicht verstanden ,vor allem was das mit der Frage zu tun hatte. 😉
Heidi
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