Fahrstuhl 3 Wochen ausser Betrieb

Hallo Foren-Gemeinde

Ich stehe im Herbst vor folgendem Problem: Unser alter Fahrstuhl wird durch einen neuen Ersetzt. Das Bedeutet ich müsste 3 Wochen lang 4 Etagen zu Fuß bewältigen was ich nicht kann,durch meine Arthrose und Spinalkanalstenosen ( 3 Vorfälle) Ich bin zu 80% Schwerbehindert mit dem Merkzeichen G und B und seit 03/2014 Inhaber Pflegestufe 1. Mir wurde heute seitens des Sozialmanagements des Wohnungsunternehmens mitgeteilt das ich für diese Zeit aufgrund der Pflegestufe in eine Kurzzeitpflege müsste...........letzte Woche war Hotelunterbringung auf Kosten des Vermieters im Gespräch und nun das.Wer trägt eigentlich die Verpflegungskosten denn auch bei Kurzzeitpflege würde dies als Eigenanteil anfallen nach Aussage der Pflegekasse.

Hat hier vielleicht jemand einen kompetenten Rat,denn ich will auf keinen Fall in eine Pflegeinrichtung aber Wohnung ist auch nicht.Was passiert für die Bauzeit mit der Miete für die Wohnung??

lg Michael

Antworten

  • Hallo Michael,
    würdest du bitte 6 deiner 7 gleichlautenden Theads löschen?
    Zu deinem Problem:
    Kurzeitpflege bei Pflegestufe 1 halte ich für übertrieben!
    Kommt der Pflegedienst zu dir oder wer hilft dir?
    Verpflegungskosten hast du selber zu tragen, die fallen ja zu Hause auch an.
    Da der Vermieter sich nicht indirekt an der Pflegeversicherung bereichern darf, solltest du auf Hotelunterbringung bestehen.
    Zu beachten ist daß bei Kurzzeitpflege nur die Pflegeanwendungen von der Pflegeversicherung bezahlt werden, keine Verpflegung und auch keine Unterkunft.

    Heidi
  • Ich bekam auf jedes Posting eine Fehlermeldung, das ich es in ein paar Minuten noch einmal versuchen soll. Meine Mutter ist meine Pflegeperson und sie erhält auch das Pflegegeld.Dachte ich es mir doch ,das sich der Vermieter um die Hotelkosten drücken will............soll doch die Pflegekasse bezahlen und wir haben keine Probleme und keine Unkosten.
  • Floherl71 hat geschrieben:
    Ich bekam auf jedes Posting eine Fehlermeldung, das ich es in ein paar Minuten noch einmal versuchen soll. Meine Mutter ist meine Pflegeperson und sie erhält auch das Pflegegeld.Dachte ich es mir doch ,das sich der Vermieter um die Hotelkosten drücken will............soll doch die Pflegekasse bezahlen und wir haben keine Probleme und keine Unkosten.


    Danke, das kommt schon mal vor, Fehler vom System.
    Ich möchte noch mal daran erinnern, die Kosten der Unterbringung und Verpflegungskosten zahlt die Pflegekasse nicht.Die Unterbringungkosten in der Kurzzeitpflege sind oft höher als im Hotel/Pension
    Einige dich mit dem Vermieter auf Unterbringung im Hotel/Pension, deine Mutter kann dir dort ja helfen, Verpflegung mußt du ja eh selbst tragen.

    Heidi