Habe COPD zwischen 2.u.3.Grades 60%sind im Schwerbindertenausweis eingetragen,kann ich auch das Me?

Kann ich das Merkzeichen G beantragen,wenn ich COPD habe 2-3 Grades und 60% im Schwerbehindertenausweis schon eingetragen sind ? Gruß

Antworten

  • Hallo juermi,
    ja das kannst du, besonders dann wenn du bei weniger als 100Metern Gehstrecke Luftnot bekommst.!
    Viel Erfolg.

    Heidi
  • Hallo,

    du kannst jederzeit alles beantragen. Bewilligt bekommen ist eine andere Geschichte. Einen Änderungsantrag (vielfach Verschlechterungsantrag genannt) kann man jederzeit stellen!

    Bei COPD Grad 2 bis 3 ist es noch relativ einfach das Merzkzeichen G zu bekommen. Beim aG ist es schon deutlich schwieriger, denn dafür zählen die geringere Gehstrecke als 100m. Das aG benötigt man für die Parkerleichterungen mit dem blauen Parkausweis.

    Wenn du Hilfe bei der Antragstellung benötigst, dann kannst du dich z. B. an die Stelle wenden, wo bei dir der Antrag abgegeben werden muss (die müssen beim Ausfüllen helfen) oder an die Schwerbehindertenbeauftragten der Städte und Gemeinden. Wenn du Mitglied im VdK bist, dann helfen auch die beim Ausfüllen.

    Gruß

    Jumanji
  • Hallo jumanji,
    ich schrieb weniger als 100 Meter Gehstrecke, das entspricht den Vorgaben zur vergabe von "aG" bei copd. Sei denn ich bin eine Ausnahme. 🥺

    Heidi
  • Hallo Heidi,

    japp, du hattest das schon richtig geschrieben, wobei bei mir sogar für das aG noch deutlich weniger Wegstrecke da sein musste und selbst da hatte ich noch extreme Schwierigkeiten das zu bekommen. Bei mir haben die sich vom Amt echt gezickt und laufen sind bei mir selbst 20 bis 50m schon eine echte Herausforderung und aktuell geht ohne Rollstuhl leider nur mittels 4-Punkt-Gehhilfe nur der Weg zum Pippi machen und selbst der nicht mal immer. Was die Ämter sich da bei der Beurteilung manchmal denken...

    Allerdings hatte der Fragesteller nach dem G gefragt und das erhält man definitiv deutlich leichter und mit deutlich mehr Wegstrecke. Deswegen hatte ich versucht einfach den Unterschied zwischen aG und G deutlich zu schreiben. Fürs aG muss man "einem doppelseitig Oberschenkelamputierten" gleichgestellt sein. Die Verordnung eines Rollstuhls alleine reicht nicht. So jedenfalls der Wortlaut in den Begründungen, warum mir das aG immer abgelehnt worden ist. Das G hingegen hab ich problemlos schon vor einigen Jahren bekommen.


    Jumanji


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