Meine Eltern sind nun beide pflegebedürftig. Mutter bekam Pflegegeld für Vater. Und nun fällt es weg

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Was passiert, wenn nun Mutter auch einen Pflegegeldantrag für sich selbst stellt, fällt der Anspruch meines Vaters (ihres Ehemannes) dann weg? Oder wie ist das System gedacht?

Antworten

  • Hallo,
    wenn die Pflegeperson selber pflegebedürftig wird und Pflegegeld bekommt heisst das nicht gleichzeitig daß diese nicht weiterhin Pflegeperson sein kann. Man spricht hier von Pflegeverantwortung, das bedeutet, die Pflegeperson muß für die ordentliche Pflege sorgen, diese aber nicht unbedingt selber durchführen. Sie kann das mit Hilfe eines Pflegedienstes (Kombinationspflege) oder auch mit Hilfe von Freunden, Bekannten etc!
    Kombinationspflege ist dann empfehlenswert wenn die Pflegeperson die Pflege nicht vollständig schafft und einen Teil der Pflege dem Pflegedienst überträgt.
    So mach ich dies seit 2 Jahren.
    http://www.pflegeverantwortung.de/pflegeversicherung-barleistung-sachleistung-kombileistung.html

    Heidi
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