Wiedereingliederung in Arbeit und ggf. KFZ Hilfe

Hallo Liebe Forums Mitglieder,
um mich kurz vorzustellen:

Ich bin ein 25 Jahre junger Mann aus Hamburg.
Durch eine Psychische Erkrankung, die sich von meiner Kindheit bis Heute zieht und Ihre Höhepunkte in einer Sozialen Phobie und Depressionen hatte, bin ich mit einem GdB von 60 als Schwerbehindert eingestuft.
Ich konnte meine Ausbildung aufgrund der Sozialen Phobie nicht abschließen, weshalb ich jetzt quasi ungelernt bin.
Eine Asperger Diagnostik läuft derzeit noch.
Durch meine Schwerbehinderung wurde ich mit Anfang 20 als dauerhaft arbeitsunfähig eingestuft und bekomme eine EU-Rente.

In den letzten 2 Jahren habe ich mit einigen Mühen dafür gekämpft, wieder mehr ins Leben zurückzufinden.
Habe mir einen kleinen sozialen Kreis aufgebaut in dem ich mich zumindest im Gespräch unter 4 Augen sehr sicher fühle, auch wenn sonst die Ängste noch vorhanden sind.

Mein Wunsch wieder am Leben teilzuhaben, umfasst auch den Wunsch wieder arbeiten zu gehen.
Um das zu erproben, habe ich letztes Jahr einen Homeoffice Job in einer Firma angenommen, der auf "Selbständiger Basis" 20 Stunden im Monat ausgeführt wurde.

Mit der Zeit bin ich immer lieber in die Firma gegangen, statt zu Hause zu arbeiten, bis ich den Wunsch hatte nur noch dort meine Arbeit zu machen.
Weiterhin habe ich Teilhabe am Arbeitsleben bewilligt bekommen.

Folgende aktuelle Situation:
Mein Chef hat mir auf meine Frage hin, ob mehr Arbeit möglich wäre eine Teilzeit bis Vollzeit Stelle angeboten, je nachdem wie ich es möchte.
Durch meine Schwerbehinderung könnte ich sogar eine Stelle in dem Rahmen dort bekommen, sofern das für die Firma bewilligt wird und hätte somit ein paar "Sicherheiten".

Meine Fragen sind nun:

1. Da ich EU-Rente beziehe, kann das Amt dem annehmen einer Stelle für behinderte Menschen im Wege stehen?

2. Wenn ich mich dazu entscheide die Rente zu verlassen (ich weiß das wird teilweise extrem kritisch gesehen), kann ich dann trotzdem von den Zuschüssen für die Schwerbehinderung profitieren oder läuft das dann eher nach dem Motto "Ihr pech, gibt keine Unterstützung"?

3. Ich hatte überlegt, mir einen Wagen zu kaufen, irgendwie.. um zur Arbeit kommen zu können, da meine Krankheit mich daran hindert den öffentlichen Nahverkehr zu benutzen, was auch bekannt ist.
Jedoch sagte man mir es käme ggf. KFZ-Hilfe infrage, wobei da die Frage ist, da ich ja keinen Zusatz im Form eines Buchstaben im Schwerbehindertenausweis habe, kann ich da trotzdem eine Chance drauf haben?
Da ich den Nahverkehr nicht nutzen kann, müsste ich mir ja sowieso ein Auto kaufen, da ich sonst nicht zur Arbeit käme und die Aufgabe die ich dort übernehmen würde es erfordert, dass ich vor Ort bin.


Und zu guter letzt:
4. Kann der Chef eine Stelle ausschreiben, wenn er mit dem Amt für Integration gesprochen hat (ich weiß nicht wie lange so eine Beantragung dauert) die ich speziell dann annehmen kann bzw. er mir geben kann, oder ist das rechtswiedrig?

Ich bin für jede Antwort und Hilfe sehr Dankbar!
Liebe Grüße

Antworten

  • Hallo,

    ad 1): Ich weiß nicht, was Du konkret mit "im Wege stehen meinst". Es wird sicherlich nicht gehen, dass Du eine EU-Rente beziehst und Vollzeit arbeitest. Insofern wird Dir das Amt sicherlich im Wege stehen. Ansonsten ist es ja Sache des Arbeitgebers, wen er einstellt - oder was befürchtest Du da.


    ad 2): Weß ich nicht. Ich hoffe nur, dass Du bisher Einkommensgrenzen bei der EU-Rente beachtet hast. Sonst wirst Du voraussichtlich jetzt oder später eine Menge Ärger am Hals haben, weil Du zu Unrecht EU-Rente bezogen hättest.

    ad 3) Die KfZ-Hilfe Verordnung hat als Fördervoraussetzung nicht, dass man ein bestimmtes Merkzeichen hat, sondern nur:

    "(1) Die Leistungen setzen voraus, daß

    1. der behinderte Mensch infolge seiner Behinderung nicht nur vorübergehend auf die Benutzung eines Kraftfahrzeugs angewiesen ist, um seinen Arbeits- oder Ausbildungsort oder den Ort einer sonstigen Leistung der beruflichen Bildung zu erreichen, und
    2. der behinderte Mensch ein Kraftfahrzeug führen kann oder gewährleistet ist, daß ein Dritter das Kraftfahrzeug für ihn führt."

    Du wirst also sicherlich nachweisen müssen, wieso Du keine ÖPNV benutzen kannst, aber ein Merkzeichen brauchst Du nicht.


    ad 4) Ist das denn eine Arbeitsstelle, wo der Arbeitgeber einer Ausschreibungspflicht unterliegt? Private Unternehmen müssen ja nicht ausschreiben. Bei der Einstellunng verlangt das Gesetzt von Arbeitgebern nur: "Die Arbeitgeber sind verpflichtet zu prüfen, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldeten schwerbehinderten Menschen, besetzt werden können." Das Gesetzt sagt nix von Ausschreibungen.

    Und ja, wenn er ausschreibt, weil er muss, und das vorher schon ausgemacht ist, dass Du den Job bekommst, ist das zumindest nicht richtig legal, wäre aber meiner Erfahrung nach aber auch nicht ungewöhnlich....

    Besten Gruß, ananim
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