Hallo, kann/darf die Behörde den blauen Sonderparkausweis bei G 90% verweigern?

Habe gehört, das in NRW das Ausstellen des bl. Sonderparkausweises möglich ist. Kann nun der Ausweis verweigert werden – mit der Begründung, daß das Merkmal G nicht aufgrund von Gehbehinderung, sondern anderer "Gebrechen" erteilt wurde?

Antworten

  • Der blaue EU-Parkausweis wird bei vorliegen des Merkzeichens aG erteilt. Davon wird nur in begründeten Einzelfällen abgewichen.
    Da die nötigen Angaben zu deinen "Gebrechen" fehlen, kannst du auch keine erschöpende Antwort erwarten.
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