Kann der (geschiedene) Vater sein Haus verkaufen, ohne Erbe seines beh. Sohnes zu berücksichtigen?
In Kurzfassung, wir sind seit 2013 geschieden. Das gemeinsam gebaute Haus läuft auf den Namen des Vaters und er blieb dort wohnen. Ich zog mit den beiden Kindern (eins davon geistig behindert) in eine neu erworbene Eigentumswohnung - für die ich Kredite aufnehmen musste. Das Haus des Vaters ist zum größten Teil ab bezahlt. Nun hat er bei den Kindern verlauten lassen, dass er sein Haus verkauft und plant ein anderes (sehr altes, unter Denkmalschutz stehendes, seit mindestens zwei Jahren leerstehendes) Haus zu kaufen. Dieses hat er auch mit den Kindern zusammen besichtigt. Es steht zu befürchten, dass er sich dabei völlig verkalkuliert, und von dem bislang vorhandenen Eigentumsvermögen nichts mehr übrig bleibt um die Zukunft gerade des behinderten Sohnes zu sichern. Eventuell ist sogar möglich dass er sich so hoch verschuldet, dass er nicht mehr in der Lage sein könnte den Unterhalt für die Kinder weiter zu bezahlen. Gibt es hier eventuell rechtliche Möglichkeiten? Bei allem Verständnis dass er sich eventuell im Wohnraum verändern will, es darf doch nicht zu Lasten der Kinder geschehen, oder doch?
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Sein Geld und Vermögen kann er ausgeben, wie er will. Da die Kinder nicht bei ihm leben, muss er ihnen dort auch keinen Wohnraum bereit stellen. Die Unterhaltszahlungen dürften jedoch vor Kauf von Immobilien Vorrang haben. Das berücksichtigen auch die Banken bei Krediten. Die Kinder haben jedoch kein Anrecht, dass der Vater was zum vererben zusammenspart und hinterlässt.
Ich nehme mal an, dass das Haus bei der Scheidung mit geteilt und ggf. dein Anteil ausgezahlt wurde.
Im übrigen ist es bei behinderten Kindern für Normalbürger unpraktisch, was zu vererben, da das dann für die Betreuung und Versorgung drauf geht.
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Hallo einbein,
vielen Dank für Deine Antwort.
Ja, so ist bislang auch mein Wissensstand. Natürlich können Eltern mit ihrem Eigentum machen was sie wollen, solange sie leben. Generell ist das ja auch gut und richtig so!
Ich hatte aber gehofft, dass bei behinderten Nachkommen, die nachweislich nie für ihren eigenen Unterhalt werden sorgen können, eventuell Sonderregelungen vorliegen könnten.
Natürlich soll dass was wir hinterlassen seine Pflege und Betreuung sicherstellen, das ist allemal besser als komplett von Sozialhilfe abhängig sein zu müssen.
Termin beim Fach-Anwalt ist vereinbart. Ich muss zumindest Vorsorge treffen, dass die Kinder dann nicht seine Schulden erben werden!
Aber falls noch jemand eine Info über mögliche Sonderregelungen für mich hat, die nehm ich dankend an. Ist ja auch nicht verkehrt wenn man einigermaßen vorinformiert beim Anwalt erscheint. 😉
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Anamea hat geschrieben:
In Kurzfassung, wir sind seit 2013 geschieden. Das gemeinsam gebaute Haus läuft auf den Namen des Vaters und er blieb dort wohnen.
Ich zog mit den beiden Kindern (eins davon geistig behindert) in eine neu erworbene Eigentumswohnung - für die ich Kredite aufnehmen musste.
Das Haus des Vaters ist zum größten Teil ab bezahlt.
.... Es steht zu befürchten, dass er sich dabei völlig verkalkuliert, und von dem bislang vorhandenen Eigentumsvermögen nichts mehr übrig bleibt um die Zukunft gerade des behinderten Sohnes zu sichern. Eventuell ist sogar möglich dass er sich so hoch verschuldet, dass er nicht mehr in der Lage sein könnte den Unterhalt für die Kinder weiter zu bezahlen. Gibt es hier eventuell rechtliche Möglichkeiten? Bei allem Verständnis dass er sich eventuell im Wohnraum verändern will, es darf doch nicht zu Lasten der Kinder geschehen, oder doch?
Ich nehme mal zuerst an, du meinst, wenn du das Haus "des Vaters" sagst, den Vater deiner
Kinder und nicht deinen oder den Vater deines Ex.
Ich stimme einbein in allem zu, ihr seid geschieden und es hat dich nichts anzugehen was dein Ex mit dem verbliebenen Teil seines Geldes macht. Solange er Unterhalt für die Kinder (wie alt übrigens?) zahlt
gibt es für dich keine Monierungsgründe.
An irgendwelches Erbe zu denken ist total unrealistisch, das steht nicht zur Debatte.
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