Darf die Kasse stundenweise Verhinderungspflege bei Krankheit ablehnen?

Pflege seit über 20 Jahre meinen Bruder (Stufe III) bei mir im Haushalt. Habe mir den Arm gebrochen und brauchte für die schweren Arbeiten einen Pflegedienst. Der war täglich für ca. 2 Stunden bei uns. Nun weigert sich die Kasse die Kosten der stundenweise Verhinderungspflege zu übernehmen. Begründet mit der Aussage, bei Krankheit kann nur tageweise Abgerechnet werden.

Antworten

  • Hallo Brix,
    hast du die Pflegekasse zuvor informiert daß Verhinderungspflege ansteht (beantragt)?
    Bei mir ist es so daß die Verhinderungspflege meiner Mutter vom Pflegedienst und der Ersatzpflegeperson durchgeführt wird.
    Allerdings ist das auch so bei der ständigen Pflege, für einzelne Dinge kommt der Pflegedienst, den Rest mache ich.
    Dazu war es nötig auf Kombinationspflege umzustellen bzw Sachleistungen.
    Lass dir den § nennen woraus hervorgeht daß nur tageweise abgerechnet werden kann, ich bezweifele das stark. Wenn doch, dann liegt ein Formfehler deinerseits vor.
    Auf alle Fälle Widerspruch
    http://www.bpa-pflegeberatung.de/broschuere/meldunganz.php?id=7960
  • Hallo Menschlich,
    vielen Dank für die Antwort. Habe natürlich die Kasse unverzüglich über meine Verletzung und die damit zusammenhängenden Probleme informiert. Den Antrag auf Verhinderungspflege habe ich mit dem Pflegedienst zusammen ausgefüllt. Bei der Fragestellung ob stundenweise oder tageweise Verhinderung, haben wir stundenweise angekreutzt. Da bekam ich von der Kasse schon den ersten merkwürdigen Rückruf. Man könne nicht stundenweise erkranken und damit wäre das Kreutz an der falschen Stelle. Ich antwortete, dass ich nicht krank und bettlägerich sei, sondern eine Verletzung des Armes habe. Ich bin zwar für sehr schwere Pflegearbeiten ausgefallen, aber alle anderen Pflegeleistung werden weiter von mir erbracht.
    Hatt alles nicht geholfen. Der Pflegedienst bekommt seine nun abgerechnetet Verhinderungspflegestunden nicht bezahlt. Die können ja keine Tage abrechnen, wenn sie nur täglich 2 Stunden vor Ort waren. Oder hätten die dann für jeden Tag 8 Stunden abrechnen sollen, damit die Kasse ihren Frieden findet? Aber wie lange hätte das Geld der Verhinderungspflege denn dann gereicht? So eine irre Geschichte! Habe Widerspruch geingelegt, mit dem Hinweis, dass aus dem Gesetzestext des § 39 SGB XI es sich nicht ergibt, dass nur eine stundenweise Abrechnung möglich sei.
    Nun warten wir mal wieder auf Post.

    Liebe Grüße
    Brix
  • Hallo Brix,
    danke für deine Rückmeldung.
    Das ist eine Farce der Pflegekasse, Pflegedienste rechnen nach Verrichtungen mit festen Sätzen ab und nicht nach Stunden. lächerlich was die Kasse da von sich gibt.
    Bleib am Ball und lass nicht locker.
    Kleiner Tipp fürs nächste mal, lass den Grund der Verhinderungspflege offen, das geht die Kasse nichts an.
    Viel Erfolg.
    Heidi
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