Darf ich mit Pflegestufe 1 auto fahren?

Ich bin durch eine chronische Entzündung im ZNS dauerhaft und voll erwerbsgemindert. Habe einen Schwerbeschädigten Ausweis mit 50 % und Nerkzeichen G. Pflegestufe wurde nach dem letzten Schub durch Sozialdienst im Krankenhaus beantragt und gleich bewilligt. Darf ich dennoch mit dem Auto fahren z.B. Zu Arztbesuchen?

Antworten

  • Hallo Jana,
    ich weiss nicht wie sich ein Schub auswirkt, ob er eine Gefahr darstellt wenn er während der Fahrt auftritt.
    Sprech doch mal mit deinem Arzt ob er Gefahren sieht.

    Heidi
  • Hallo Heidi...Danke für deine Antwort. Wenn ich einen Schub habe fahre ich generell nicht weil ich dann eh im Krankenhaus liege und 5 Tage Kortison über Tropf bekomme. Die Woche danach eigentlich auch nicht. Mich interessiert ob man dann Probleme mit der Pflegekasse bekommt.

    LG Jana
  • Hallo Jana,
    danke für deine Rückmeldung, nein mit der Pflegekasse gibt es sicherlich keinen Ärger, ich kenne Leute die haben Pflegestufe 3 (meiner Meinung nach verdienen die gerade mal Stufe 2) und fahren noch selber Auto. Es kommt eben immer auf das Krankheitsbild an.

    Heidi
  • Unabhängig von der Pflegestufe, die nichts über das eigenständige fahren mit PKW aussagt, ist die Entscheidung der Führerscheinstelle maßgebend. Bei einer vorliegenden schweren Erkrangung oder eine Handicaps, sollte jeder verantwortliche Führerscheininhaber sich bewusst sein, dass es ggf. zu einem Fahrverbot kommen könnte bzw, im Schadensfall die Versicherung eine Kostenübernahmen, verweigern könnte. Oftmals ändern sich die Voraussetzungen ( Fahrtauglichkeit)

    Um sicher zu sein, sind nachstehende Maßnahmen aus meiner Sicht erforderlich!
    1. Auf Grund des Handicaps, Anfrage bei der entsprechenden Führerscheinstelle ( schriftlich)
    2. Info an die Versicherung
    3. ggf. Fahrzeug Umbau
    4. ggf. erneute Fahrschulung / mit Fahrprüfung. Insbesondere dann wenn wesentliche Umbaumaßnahmen am Fahrzeug getätigt wurden.
    4. ggf. Ärztliches Attest.
    Dienst letztlich auch der eigenen Sicherheit !

    LG Thomas
  • Bei einer erworbenen Behinderung oder Krankheit ist es nicht erforderlich die Vehörden zu informieren.
    Der Führerschein bleibt gültig, bis er eingezogen wird. Es obliegt den Verkehrsteilnehmer selbst und bleibt alleine in seiner Versntwortung, so so zu verhalten, dass daraus keine Gefahr ausgeht.
    So kann es z.B. sein, dass man bei Tag problemlos, bei Dunkelheit aber nicht mehr sicher fahren kann.
    Es kann auch sein, dass man kurze Strecken im Nahbereich fahren kann, weite Strecken aber zu anstrengend sind. Ggf. macht es Sinn, sich vom Arzt beraten zu lassen. Die Verantwortung bleibt jedoch immer beim Fahrer selbst.

    Es gibt hier aber viel Halb- und Falschwissen. Eine verbindliche Auskunft kann ein Fachanwalt für Verkehrsrecht geben.


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