Kündigung mit Bergründung Schlechtleistung trotz Schwerbehinderung
Hallo!
Mich würde Ihre Meinung zu folgendem Sachverhalt interessieren.
Ein Angestellter ist ca. 7 Monate in einem Unternehmen beschäftigt. Es wurde keine Probezeit vereinbart. Zusätzlich gibt es im Arbeitsvertrag den Passus, dass 3 Jahre keine betriebsbedingten Kündigungen möglich sind. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass der Angestellte eine Schwerbehinderung von 50 % hat. Diese Schwerbehinderung sollte m.E. für einen erhöhten Kündigungsschutz sorgen!
Nun hat der Angestellte einen Fehler gemacht, was dazu geführt hat, dass das Unternehmen einen "großen" Auftrag nicht bekommen hat bzw. von der Vergabe ausgeschlossen wurde.
Das Unternehmen will den Angestellten abmahnen bzw. eine Kündigung wegen Schlechtleistung auszusprechen.
Welche Möglichkeiten hat der Angestellte? Hat er mit einer Kündigungsschutzklage Erfolgsaussichten oder hat er auf eine "höhere" Abfindung wg. der Schwerbehinderung Erfolgsaussichten?
Mich würde Ihre Meinung zu folgendem Sachverhalt interessieren.
Ein Angestellter ist ca. 7 Monate in einem Unternehmen beschäftigt. Es wurde keine Probezeit vereinbart. Zusätzlich gibt es im Arbeitsvertrag den Passus, dass 3 Jahre keine betriebsbedingten Kündigungen möglich sind. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass der Angestellte eine Schwerbehinderung von 50 % hat. Diese Schwerbehinderung sollte m.E. für einen erhöhten Kündigungsschutz sorgen!
Nun hat der Angestellte einen Fehler gemacht, was dazu geführt hat, dass das Unternehmen einen "großen" Auftrag nicht bekommen hat bzw. von der Vergabe ausgeschlossen wurde.
Das Unternehmen will den Angestellten abmahnen bzw. eine Kündigung wegen Schlechtleistung auszusprechen.
Welche Möglichkeiten hat der Angestellte? Hat er mit einer Kündigungsschutzklage Erfolgsaussichten oder hat er auf eine "höhere" Abfindung wg. der Schwerbehinderung Erfolgsaussichten?
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Antworten
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Hallo,
bei einer Kündigung einer Person mit Schwerbehinderung ist die Zustimmung des Integrationsamts erforerlich, sonst ist diese unwirksam. Dies ist der gesetzlich vorgesehene "erhöhte Kündigugnsschutz".
Die Aussichten einer Kündigungsschutzklage o.ä. sollte ggf. ein Anwalt oder die Rechtsvertretung der Gewerkschaft auf Grundlage der Kenntnis aller Details beurteilen; das lässt sich über das Internet nicht seriös machen.
Grundsätzlich soll der besondere Kündigungsschutz für Leute mit Behinderung aber wohl nicht dazu dienen, diese vor einer KÜndigung dann zu schützen, wenn ein Fehler passiert ist, der nicht mit einer Behinderung im Zusammenhang steht. Nähere Infos: https://www.integrationsaemter.de/Fachlexikon/Kuendigungsschutzverfahren/77c424i/index.html
Besten Gruß, ananim
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