Sind BG Zahlungen bei MDE pfändungsfrei?

Habe den Arikel über den Pfändungsschutz von BG Zahlungen von 2011 gelesen. Ist das noch aktuell? Bekomme nach Arbeitunfall MDE von 20% und habe Sorge, dass mir das im Rahmen meiner Insolvenz zum Einkommen gerechnet und gepfändet wird.

Antworten

  • Hallo Herbstblume,
    Ansprüche auf einmalige oder laufende BG Geldeistungen sind grundsätzlich pfändbar (§ 54 SGB I).
    Gesetzliche Unfallrente ist pfändbar

    Die gesetzliche Unfallrente der Unfallversicherungsträger stellt keine Rentenzahlung im Sinne des § 850b ZPO dar, der die bedingte Pfändbarkeit von Rentenzahlungen vorsieht.

    Sowohl das Verletztengeld, als auch die Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung sind nach Stöber Rn. 1321 durch die Rechtsgrundlage § 22 Abs. 1 SGB I mit näheren Ausführungen in SGB VII laufende Geldleistungen, die gem. § 54 Abs. 4 SGB I? wie Arbeitseinkommen nach der Tabelle zu § 850c ZPO pfändbar sind.

    § 54 Abs. 3 Nr. 3 SGB I ist nicht anzuwenden, Begründung: Bezüglich der Unfallrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung gleicht auch der Teil den Erwerbsschaden und nicht den Körperschaden aus, der bei gleichem Grad der MdE als Grundrente nach § 31 BVG geleistet würde (BSG vom 03.12.2002 - B2 U 12/02 R - und BGH vom 03.12.2002 - VI ZR 304/01 -).

    Private Unfallrente bedingt pfändbar

    Etwas anders schaut es bei der privaten Unfallrente aus. Gemäß § 850b Absatz 1 ZPO? sind diese grundsätzlich unpfändbar, eine Ausnahme stellt lediglich Absatz 2 dar. Sofern der Gläubiger die Billigkeit der Pfändung nachweisen kann, könnte also auch die private Unfallrente gepfändet werden.
    Für alle Fälle solltest du sofort dein Konto auf ein P-Konto umstellen lassen damit wenigstens das eingegangene Geld bis ca 1050,-€ vor Pfändung sicher ist.
    http://www.verbraucherzentrale.de/p-konto

    Heidi

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