Fahrtkosten abgelehnt (PKV)

Ein Betreuter von mir musste mit dem Krankentransportwagen vom Pflegeheim zum Arzt (Chirurg) und wieder zurück gefahren werden. Der Betreute hatte einen Bandscheibenvorfall und war dadurch in der Mobilität sehr eingeschränkt. Die Hin- und Rückfahrt wurde durch den behandelnden Arzt für notwendig erachtet. Die Verordnung über eine Krankenbeförderung wurde ausgestellt.

Der Betreute selbst ist in der Privaten Krankenversicherung (Basistarif) und erhält Sozialleistungen SGB XII (ungedeckte Heimkosten).

Die Rechnungen i.H.v. 150 Euro wurden bei der PKV eingereicht und wurden abgelehnt. Die Begründung: "Fahrtkosten werden nur bei stationärer Aufnahme übernommen. Diese sind im vorliegenden Fall nicht erfüllt, eine Erstattung kann daher nicht erfolgen".

Der Betreute selbst wird die 150 Euro nicht begleichen können, da er von einem geringen "Taschengeld" lebt. Ist die Aussage der PKV korrekt? Das würde heißen, ich müsste darauf drängen, dass er in die Klinik kommt und dort mindestens eine Nacht bleibt. Da die PKV ja nur bei stationärer Aufnahme bezahlt.

Antworten

  • Hallo Someday,
    ob die Aussage der PKV richtig ist lässt sich in den Versicherungsbedingungen des entsprechenden Tarifs (Basistarif) nachlesen!
    Ob das Drängen auf stationäre Aufnahme etwas bringt wage ich zu bezeifeln, wäre der Fall so schwerwiegend gewesen hätten sie den Betreuten staionär aufgenommen!
    Leider geht es heute weniger um das Wohl der Patienten als um kostendeckend und mit Überschuß zu wirtschaften.
    Basistarife bei der PKV sind meist nur Minimalversichungen, darum in der Regel auch günstig


    Heidi
  • Hallo,

    da ich als privat Versicherte auch häufig vor dem gleichen Problem stehe, kann ich leider nur sagen, dass das Verhalten wohl korrekt ist. In meiner privaten Versicherung sind auch nur die Fahrtkosten zu stationären Behandlungen abgesichert. Ambulante Fahrten zum Arzt/Therapien sind nicht vorgesehen und werden (so jedenfalls wohl das Ansinnen der PKV) von den Angehörigen geleistet. Ich muss die Sachen auch regelmäßig selber zahlen und das summiert sich.

    Ob bei Basistarifen, die generell die gleiche Basis wie die gesetzlichen KK erfüllen sollen ebenfalls so ist, solltest du in den Versicherungsbedingungen nachlesen. Allerdings werden auch von den gesetzlichen KK nur noch in Ausnahmefällen überhaupt Fahrtkosten zum Arzt/Therapeut erstattet. Sprich, ihr könnt evtl. da die gleiche Argumentation (Pflegestufe, Schwerbehindertung mit Merkzeichen aG, G, H) zugrunde legen.

    Da ich gerade vor einer Schulter-OP bin, die mich wochenlang in die Immobilität jagd, versuche ich im Rahmen einer Einzelfallprüfung das OK für Arztfahrten zu bekommen. Ansonsten habe ich die Zeit, in der ich nicht selber fahren kann und darf horrende Taxikosten vor mir.

    Jumanji
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