Reha obwohl kein Andpruch auf Erwerbsminderungsrente

Hallo an Alle,

habe verzweifelt gesucht aber nichts gefunden zu diesem Thema.

Ich schreibe für meine Mutter und habe folgende Frage.
Meine Mutter bezieht seid letzten Jahr Mai Krankengeld, nachdem sie gestürzt ist. Nun mussten wir wegen Aufforderung der Krankenkasse einen Reha-Antrag stellen, der auch als Rentensntrag angesehen werden kann.
Nun kam der Bescheid das die Reha anerkannt worden ist unter anderem um festzustellen ob sie Erwerbsunfähig ist. Das witzige daran ist, das sie kein Anrecht auf Erwerbsunfähigkeitsrete hat (wurde von der DRV bestätigt)

Meine Mutter ist 62 Jahre hat schwere Arthrose, Bluthochdruck, Herzklappenfehler der sie dazu zwingt sich nicht mehr stark körperlich zu betätigen, Diabetes, chronische Schmerzen ( seit dem Sturz) und psychische Probleme, da sie sich nicht a die Körperliche Situation Anpassen kann. Vom Beruf ist sie Krankenschwester.
Ihre behandelten Ärzte halten die Reha auch nicht für sinnvoll.
Sie möchte die Reha nicht antreten, da sie gerade dabei ist einigermaßen klar zu kommen und nicht aus ihrem Umfeld weg möchte.

Von unsrer Seite aus haben wir bereits einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt, bei dem wir gerade im Widespruchverfahren sind, da nur 30% gewilligt wurden und Sachen nicht anerkannt worden sind. Bekommt sie 50% wissen wir schon das sie Anspruch hat mit 63 in Rente zu gehen, dieses Streben wir an.

Muss sie die Reha trotzdem antreten oder haben wir eine Möglichkeit dieses abzuwenden?

Vielen lieben Dank für eure Hilfe.

LG Grüße

Antworten

  • Hallo murmel,
    eine Reha dient der Verbesserung des Gesundheitszustand bzw körperliche Ausfälle zu mindern oder beseitigen.
    Ich rate dringend die Reha anzutreten sonst sind SAnktionen der KK möglich! (Kürzung KG usw.)
    Auch Patienten haben eine gewisse Mitwirkungspflicht.
    Da deine Mutter Kinder hat (du z.B.) hat sie auch Anspruch auf Rente (Kindererziehungszeiten).

    SO nun lösche bitte deine 3 weiteren Threads zum gleichen Thema.

    Heidi
  • Danke für den Hinweis mit den Beiträgen, sind nun gelöscht. War ein Versehen, da er als sagte Seite könnte nicht geöffnet werden.

    Inklusive der Einrechnung der Kindererziehung, fehlen meiner Mutter 2 Jahre.

    Trotzdem danke für deine Anwort.
  • Hallo murmel,
    offenbar liegen hier falsche Vorstellungen vor. Um in Altersrente zu gehen fehlen 2 Jahre, bei 50% könnte sie jetzt Erwerbsminderungsrente beantragen.
    Die Reha könnte aber auch den Vorteil haben daß sie die 50% bestätigt und ihr somit beim Versorgungsamt gute Karten habt.
    Bei mir war es so, hatte allerdings da schon 80%,nur die Erwerbsminderungsrente wurde trotzdem abgelehnt.
    Beide Renten sind aber etwa gleich hoch.

    Danke für das löschen.

    Heidi
  • Hi,

    insbesonder bei langem Krankengeldbezug hat die KK das Recht zu einem Rehaantrag zu fordern. Kommt man diesem Antrag nicht innerhalb einer Frist von 10 Wochen nach, wird die Krankengeldzahlung eingestellt. Mit einem hieb- und stichfesten Gutachten, dass man nicht rehafähig ist. ließe sich dies umgehen - nur nicht aus der gewohnten Umgebung zu wollen reicht nicht.
    Ziel der Reha ist ja wie erwähnt Feststellung der Erwerbsfähigkeit, ganz unabhängig davon wer dann als Kostenträger in Frage kommt. Falls von Seite der RV Bund kein Anspruch auf eine EM-Rente besteht (z. B. wegen fehlenden Beitragszeiten 36 Monate in den letzten 5 Jahren) kommt Grundsicherung bei Erwerbsminderung nach SGB XII in Frage. Voraussetzung hierfür ist aber, dass zuvor volle Erwerbsminderung festgestellt wurde.
    Daher sollte die Reha unbedingt angetreten werden. Zumal sich ja auch die Frage auftut - von was will deine Mutter leben bis zur Rente.
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