RENTEMuss man bis 16.11.1950 geboren sein? (ich 1957, alles Weitere trifft zu).DANKE
Ich bin 1957 geboren. Volle Erwerbsminderungsrente und Schwerbehinderung seit 1999. Kann ich mit 60 Jahren die abschlagsfreie Altersrente beantragen wie Sie unter "Genaue Erklärung der Altersgrenzen unter Punkt 2 erwähnt wird, oder muss ich vor dem 16.11.1950 geboren sein? Herzlichen Dank für Ihre Rückantwort.
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Antworten
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Hi
gib mal bitte einen link an für ""Genaue Erklärung der Altersgrenzen unter Punkt 2 " woher soll irgendwer von uns wissen, was dort steht.
Mal angenommen du wärst am 1.6.1957 geboren, dann könntest du frühesten abschlagsfrei in Rente am 01.04.2021. Dies aber auch nur wenn du die Bedingungen für besonders langjährig Versichert erfüllst (u. a. 45 Beitragsjahre). Andere Möglichkeit ist die Rente für Schwerbehinderte am 01.05.2021. Hier genügt es, wenn du zu Rentenbeginn min. einen GdB von 50 hast.
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