Pflegegeldantrag beim Grundsicherungsamt

Hallo alle Zusammen,
meinen Bruder erhält kein Pflegegeld von der Pflegeversicherung und möchten wir nun einen Pflegegeld Antrag beim Grundsicherungsamt stellen aber die Sacharbeiterin meinte es wird kein Pflegegeld beim ihrem Amt bewilligt wird und wollte uns keinen Antrag schicken und ich weiß nicht nach welchem Sozialgesetz Paragrafen geht,wenn ich wüsste ,hätte ich einen Antrag von Internet herunterladen und an das Amt geschickt und dann wenn sie es ablehnt,kann man klage erheben. Deshalb meine Frage ist, nach welchem Paragraf geht's der Pflegegeldantrag beim Grundsicherung?

Antworten

  • Hallo Magdy,
    die Pflegeversicherung zahlt Pflegegeld wenn der Antragsteller die Kriterien einer Pflegestufe erfüllt.
    Erfült er keine der 3 Pflegestufen ist er auch nicht pflegebedürftig und bekommt kein Geld.
    Das Grundsicherungsamt springt dann selbstverständlich nicht ein!

    Heidi
  • Hallo menschlich,
    Vielen dank für dein Antwort die Probleme ist dass meine Bruder hat nur 16 Minuten erreicht bei der Pflegestufe und bin ich der Meinung,dass er Pflegegeld bekommen kann da er Behinderungsgrad 100 % sowie G,AG,B und H Kennzeichen hat deshalb glaube ich dass er Pflegegeld beim Grundsicherungsamt Pflegegeld bekommen kann falls er keine der 3 Pflegestufe erreicht hat.
  • The user and all related content has been deleted.
  • Hallo Magdy,
    die Schwerbehinderung sagt nicht unbedingt etwas darüber aus ob jemand pflegebedürftig ist. In eurem Fall gehe ich aber davon aus daß es wirklich ein Pflegefall ist.
    Wahrscheinlich hast du es versäumt gegen die Ablehnung Widerspruch einzulegen, ok, ist passiert.
    Stell einen neuen Antrag, informiere dich gut was alles zu beachten ist wenn der Gutachter kommt, bereite dich gut vor oder such die Unterstützung bei Personen die sich in der Materie auskennen. Pflegedienst etc
    http://www.awo.org/ helfen kostenlos bei der Beantragung
    Ich bin zuversichtlich daß du so wenigstens die Pflegestufe 1 erreichen kannst.

    Heidi
  • Hi Heidi,
    Leider habe ich 3 mal Pflegestufe Antrag gestellt aber leider haben alle gescheitert so letzt habe ich einen Gutachter geholt und war der Meinung,wenn wir nur 16 Minuten erreicht haben ,hilft keinem Widerspruch deswegen wollte ich den Pflegegeld beim Grundsicherungsamt beantragen,da reicht das Sozialgeld nicht für pflemittel.Hast Ahnung nach welchem Paragraph geht es.
    Liebe Grüße
  • Ich wiederhole mich gerne, vom Grundsicherungsamt gibt es kein Pflegegeld, dafür wurde die Pflegeversicherung eingeführt.
    Ich kenne die Einschränkungen nicht aber als Rollstuhlfahrer würden die 16min nicht einmal für die täglichen Toilettengänge reichen.(sei denn ihr hättet eine perfekte behindertengerechte Toilette/Bad mit allem drum und dran)
    Hol dir professionelle Hilfe bei der Beantragung, führe ein Pflegetagebuch und dann wird das schon klappen mit dem Pflegegeld.

    Heidi
  • Ich glaube, die Grundsicherung wird beim Sozialamt beantragt und dort auch ausbezahlt. Das was du da meinst mit 16 min, gilt beim Sozialamt als Mehrbedarf. Ich weiß nicht, welche Rolle das Grundsicherungsamt dabei spielt.
    Dann wird das mit allen Einkommen berechnet, wie halt bei Sozialamt üblich ist. Genauer weiß ich auch nicht, die Infos sind aus zweiter Hand und die Person spricht nicht über Ihr Einkommen. lg


  • Hallo yvonne,
    es geht hier nicht um Grundsicherung sondern um Pflegegeld!
    Es geht hier auch nicht um den Mehrbedarf von 17% sondern um den vom MDK festgestellten 16 Minuten Pflegezeitaufwand!
    Bitte verunsichere die Fragestellerin nicht.

    Heidi 😉
  • Hi Heidi,
    Was die Yvonne2 gesagt hat stimmt teilweise ich wollte eigentlich das Pflegegeld von Grundsicherungsamt bekommen.schau mal dies Link
    http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Pflegegeld-Sozialhilfe-306.html
    sie haben geschrieben,wenn die Pflegeversicherung nicht zählt,dann springt das Sozialamt also in unserem Fall das Grundsicherungsamt.

    Eigentlich bin ich ein Mann

    LG
  • http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Pflegegeld-Pflegeversicherung-305.html


    2. Grundsätzliches

    zum Inhaltsverzeichnis

    Pflegegeld bekommt ein Pflegebedürftiger, um eine selbst beschaffte Pflegekraft zu bezahlen. Es gehört im Rahmen der Pflegeversicherung zur Häuslichen Pflege und stellt die erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung durch eine Person in geeigneter Weise sicher.

    Für Nichtmitglieder der Pflegeversicherung tritt unter bestimmten Voraussetzungen das Sozialamt ein, Näheres unter Pflegegeld Sozialhilfe.

    Eine detaillierte Auflistung der zur häuslichen Pflege zählenden Arbeiten finden Sie unter Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung. Bei Menschen mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf kommen auch Häusliche Betreuungsleistungen in Frage.


    Beantrag es halt, wirst ja erneut sehen daß das Sozialamt ablehnt!

    Heidi
Diese Diskussion wurde geschlossen.