Selbstständig, iv bezug. Ist wohneigentum möglich

Ich bin selbstständig, seit 1.5 Jahren krankgeschrieben und werde demnächst an eine psychische Abklärung gehen. Meine Frage ist, wie lange wird es dauern, bis die Abklärung und die dementsprechende Festsetzung durch ist? Für den Fall, dass ich eine IV (je nachdem prozentual) zugesprochen bekomme, wird diese rückwirkend ab Krankschreibung gezahlt?

Antworten

  • Guten Tag

    Ob dieser Bezug möglich ist, ist mit der Vorsorgeeinrichtung zu klären. Es stellt sich die Frage, ob ein Bezug vor dem Rentenentscheid überhaupt sinnvoll ist, da dies die Leistungen im Invaliditätsfall beeinflusst.

    beste Grüsse
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