Bildschirmlesegerät bei eine seltene neurologische Erkrankung

Bei der Krankheit PSP sehen die Patienten, trotz gute Sehschärfe, Geschriebenes verschwommen. Die vergrößerte Darstellung der Texte (Beispielsweise aus einer Zeitung) stellt eine geeignete Hilfe dar. Konventionelle Hilfsmitteln sind aufgrund der motorische Probleme ungeeignet. Bildschirmlesegeräte müssen vom Augenarzt verordnet sein, die Bedingung Sehschärfe < 0,3 die notwendig ist, wird nicht erfüllt. Der Augenarzt kann fachlich nicht kompetent sein, es handelt sich um eine neurologische Krankheit. Die Probleme mit das Sehen hängen mit neurologisch induzierten motorische Defizite der Augen zusammen (Blickparese). Sind Bildschirmlesegeräte von der Krankenkassen zu finanzieren?

Antworten

  • Hallo JJsa,
    doch der Augenarzt ist auch bei neurologischen Erkrankungen, die auch das Auge betreffen fachlich kompetent. Diabetes ist eine internistische Erkrankung und trotzdem ist der Augenarzt für die Probleme die am Auge auftreten, kompetent. Dein Neurologe kann zwar die Augenmotorik auch beurteilen, aber bestimmte augenärztliche Untersuchungen kann er nicht durchführen.
    Viele Patienten mit neurologischen Erkrankungen kommen auch erst durch den Augenarzt zum Neurologen - sehr häufig bei MS.
    Vielleicht hast Du Bedenken, weil bei der PSP die Sehschwäche vom Augenarzt nicht objektivierbar ist. Aber das soll bei dieser Erkrankung so sein und ist bekannt und deshalb wird es auch der Augenarzt wissen. Im Übrigen scheint die PSB (Progressive supranukleäre Blickparese) gar nicht so selten zu sein, jedenfalls häufiger als die ALS (Amyotrophische Lateralsklerose) und Dein Augenarzt wird sie sicherlich gut kennen.
    Durch die starke Spezialisierung sind heutzutage eben viele Fachärzte bei einer Erkrankung notwendig.
    Welche Kriterien die Krankenkasse für die Übernahme der Kosten anlegt, weiss ich nicht und nehme an, dass es auch vom Einzelfall abhängig ist.
    Alles Gute.
    Tündi
  • Danke für der Antwort. Viele Neurologe kennen PSP nur von aus Bücher, wenn überhaupt. Dies ist meine Erfahrung. Der Augenarzt bei den wir waren kannte die Krankheit nicht. Objektiv kann er nur eine gute Sehschärfe und eine Blickparese feststellen. Was in eine Verordnung zu stehen hat, davon hatte er keine Ahnung. In Deutschland existieren Texte die genau beschreiben was wofür verordnet werden soll. Ausnahme sind soweit ich die Texte verstanden habe nicht vorgesehen und die PSP ist jedenfalls nicht enthalten, im übrigens auch nicht MS. Wir haben zwar eine Verordnung erhalten, der Augenarzt wollte seine Zeit nicht mit lange Diskussionen "verplempen" ausser Blickparese gab es keine Begründung.
  • Liebe JJsa,
    das ist natürlich Mist - da habe ich die Facharztausbildung der Neurologen/Augenärzte überschätzt!!! Ich bin zwar keine Neurologin, habe aber aufgrund meiner Facharztausbildung einige Zeit in der Neurologie gearbeitet. Und ein Krankheitsbild das offensichtlich häufiger als eine ALS vorkommt ... mir war es jedenfalls nicht unbekannt. Nur werden solche Patienten sicher vor allem in den Ambulanzen gesehen und nicht im stationären Bereich. Und soweit ich weiss, muss man für die deutsche Facharztausbildung keine Ambulanzzeit absolvieren, was die Erfahrungslücke erklären würde.
    MS habe ich nur als Beispiel für eine neurologische Erkrankung mit Augenproblemen für die der Augenarzt zuständig ist. die Problematik ist eher eine andere.
    Aber wenn Du eine Verordnung erhalten hast, hast Du doch eine Chance, dass Du es auch bekommst oder hat es die Krankenkasse schon abgelehnt? Meines Erachtens müsste man in einer Neurologischen Ambulanz einer Uniklinik da besser Bescheid wissen.
    Das der Augenarzt wenig Zeit hat, wie viele andere Fachärzte auch, ist wenn man die Perspektive wechselt nachvollziehbar. Muss man doch Monate auf einen Termin warten - erfahre ich gerade selbst "schmerzlich" in Rahmen einer anderen Fachrichtung. Als Patient hat man dafür natürlich kein Verständnis, kann ich voll nachvollziehen. Kenne beide Seiten.
    Das diese nicht besser Bescheid wissen ist allerdings enttäuschend. Oft gibt es für bestimmte Erkrankungen Spezialsprechstunden, allerdings an bestimmten Unis - keine aber keine bei Deiner Erkrankung.
    Alles Gute
    Tündi

  • Hallo Tündi,
    danke für deine Antwort. Ich habe die Verordnung zur Hersteller des Gerätes geschickt und eine Beschreibung der Krankheit (aus ein Broschüre) sowie einige ergänzende Punkte aufgeführt die aufzeigen, dass das gewünschte Gerät notwendig ist. Wie die Krankenkasse Bzw. das MDK reagieren wird ist eine spannende Frage. Wir müssen bestimmt noch um die 10 Tage warten bis wir ein Bescheid erhalten. Sollte dieser negativ ausfallen müsste ich wohl die Verantwortlichen, als Laie, über medizinische und gesetzliche Themen unterrichten. Bei nicht so übliche Krankheiten, ist es manchmal schwer notwendige Hilfsmitteln zu erhalten. Soweit mir bekannt ist wird in viele Fälle das Hilfsmittel verwehrt, und in einige Fälle genehmigt.
    Das Probleme, soweit ich es beurteilen kann, liegt daran, dass irgendwelche Richtlinien zusammen gestellt werden die auf das übliche passen aber Sonderfälle nicht berücksichtigen. Ausnahmen sind nicht vorgesehen, die wenige Spezialisten die etwas sagen könnten werden auch nicht gefragt zumal sie Fach fremd sind.
    Jean-Jacques
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