Muss ein neuer Hauseigentümer einen behindertengerechten Zugang zur Wohnung gewährleisten?

Mein Hauswirt hat sein Haus verkauft. Ich bin schwerbehindert und habe einen behindertengerechten Zugang zu meiner Wohnung (vier Stufen im Hauseingangsbereich wurden für mich durch eine Rampe überwindbar). Die Rampe hat mein vorheriger Hauswirt im Jahre 1999 auf seine Kosten extra für mich errichten lassen. Im Mietvertrag ist diese nicht erwähnt. Der neue Hausbesitzer hat das Haus vor dem Kauf besichtigt, wusste also vor dem Kauf von der Rampe und dass diese extra für mich angefertigt worden ist. Wenn er diese entfernen würde, könnte ich meine Wohnung, bzw. das Haus nicht mehr verlassen. Darf der neue Eigentümer die Rampe entfernen und mich dadurch in meiner Mobilität und Selbstständigkeit beschneiden? Der alte Hauswirt hat es leider versäumt diesen Punkt im Kaufvertrag zu regeln. Allerdings hat mir der alte Hauswirt über den Kaufvertrag ein lebenslanges Wohnrecht, welches auch im Grundbuch eingetragen ist, gesichert. Ohne die Rampe nützt mir das Wohnrecht im Grunde nichts, weil ich die vier Stufen ohne dieses Hilfsmittel nicht überwinden kann. Ich wäre quasi eine Gefangene in der eigenen Wohnung. Ich habe einen Schwerbehindertenausweis GdB 100 unbegrenzt, Merkzeichen G, aG, Rf und b

Antworten

  • Hallo ISE,
    als Laien können wir dir glaube ich nur eine Empfehlung geben, setz dich mit einem Fachanwalt in Verbindung und lass dich beraten.Vielleicht reicht auch der Mieterverein falls du dort Mitglied bist.
    Was der Hauskäufer im Schilde führt, schon wegen den lebenslangen Wohnrecht, kann keiner voraussagen.
    Willkür ist manchmal grenzen-und skrupellos.

    Heidi
  • Hallo,

    macht denn der neue Vermieter irgendwelche Anstalten, die Rampe entfernen zu wollen? Ich wüsst e ja jetzt erst einmal nicht warum er das tun sollte - ist ja für ihn mit Kosten verbunden und wie Du schon schreibst, könntest Du die Wohnung dann nicht mehr nutzen, d.h. er hätte ggf. noch eine mietrechtliche Streitigkeit am Hals.

    Ansonsten vermute ich, dass das ein Fall ist, der vor Gericht unterschiedlich ausgehen könnte: Grundsätzlich kann ein Eigentümer natürlich Umbauten im Außenbereich vornehmen, wie er möchte; es gibt aber auch im Mietrecht Erwägungen dazu, was recht und billig ist und die könnten in Deinem Fall eventuell greifen. Aber ein gute fachliche Beratung ist, wie heidi schon schreibt, im Zweifel sicher besser.

    Besten Gruß, ananim

    PS: Falls der neue Vermieter etwas unternehmen sollte, würde ich an Deiner Stelle auch mit Mieterinis oder so Kontakt aufnehmen, falls es bei Dir im Ort welche gibt, ggf. die Medien, lokale Politiker einschalten etc. Das ist ein Fall, bei dem Du wahrsscheinlich die Öffentlichkeit gegen den "bösen Vermieter" auf Deiner Seite haben würdest.
  • Es gibt noch eine Möglichkeit! Suche das Gespräch mit dem Vermieter und schau, ob Du Dich mit ihm einigen kannst.
    Wenn das nicht geht, kannst Du Dir immer noch rechtlichen Beistand holen. So vemeidest Du vielleicht unnötigen Ärger.
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