Gibt es Sonderregelungen für Schwerbehinderte mit sehr langer Beitragszahlung beim Vertrauensschutz?

Ich bin am 15.10.1954 geboren, weiblich, gelernte Krankenschwester, war nie arbeitslos, habe zwei Kinder geboren, bin in den letzten 15 Jahren im gleichen Betrieb als Krankenschschwester tätig, 50% Schwerbehindert.

Antworten

  • Hallo,

    wir versuchen gerne zu helfen, aber dafür müsstest Duschon alle relevanten Infos liefern.

    Um was geht es denn hier überhaupt? Wer will denn eine Entscheidung treffen, bezüglich derer Du "Vertrauensschutz" geltend machen willst. Dein Arbeitgeber? Irgendeine Behörde? Was soll genau passieren und was willst Du durch die Berufung auf "Vertrauensschutz" erreichen?

    Beste Grüße, ananim


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