Herabstufung des Schwerbehindertenstatus

Guten Tag liebe Handicap-Experten,

bezüglich des Schwerbehindertenstatus habe ich eine Frage:
Nach 5 Jahren GdB von 100% (Urokarzinom, T 4, R 2, vollständige Blasen, Samenblasen und Prostataresektion, KEINE Neoblase sondern Stomaträger seit eben 5. August 2010), soll ich auf GdB 30% zurückgestuft werden. Begründung: Vollständige Heilungsbewährung, da kein Rezidiv, keine Metastaen etc. vorliegen.
Wenn ich die GdS-Tabelle (http://www.versorgungsmedizinische-grundsaetze.de/GdS-Tabelle.html) richtig verstehe, steht mir aber laut Abs. 12.2.4 Künstliche Harnableitung (ohne Nierenfunktionsstörung) nach außen mit guter Versorgungsmöglichkeit 50% und sonst (z. B. bei Stenose, Retraktion, Abdichtungsproblemen) 60-80% wie z.B. bei auftretenden Hautirritationen, anschließender Cavilon-Benutzung, weniger gute Haftfähigkeit der Basisplatte) zu.

Ich möchte obigen Text bei meiner schriftlichen Anhörung beifügen und bitte um Klärung, ob ich damit richtig liege.

Ich freue mich über eine kurze Rückmail und danke herzlich

Anbei meine entsprechende Aufstellung:

2010: Urothelkarzinom Harnblase T4 (insbesondere Sigmainfiltration) Einwachsen des Tumors in die Wand des unteren Dickdarms
R2 (Ureteren, Beckenwand, Sigma) Tumor durch Operation nicht vollständig entfernbar im Bereich
Harnleiter, Beckenwand, Dickdarm
OP: Zystektomie Harnblase entfernt
Prostatektomie Prostata entfernt
Urostoma / Ileumkonduit / Stomaversorgung künstlicher Urinausgang / Ersatzreservoir Dünndarm /
Dauerversorgung mit Stomabeutel
Chemotherapie (Cisplatin, Gemcitabine)


Folgesymptome bis heute und anhaltend:
Stomadermatitis chron. Hautentzündung um Urostoma
mit Stomaundichtigkeit (Behinderten-WC !)
Stuhlinkontinenz wegen Nervenirritation bei unvollständiger Tumorentfernung
Polyneuropathie Schmerzen Hände / Füße mit Funktionsbeeinträchtigung,
Gangunsicherheit und Sturzneigung
Lymphödem rechtes Bein nach Lymphknotenentfernung
Fatigue-Syndrom chron. Müdigkeit, Schwäche, Abgeschlagenheit als Folge
Krebserkrankung

Antworten

  • Hallo,

    ich glaube nicht, dass wir Dir da weiterhelfen können - GdB hängt ja immer sher vom Einzelfall ab, wir kenne Dich nicht, sind größtenteils keine Mediziner. Wenn Du denkst, Du hast Aussicht auf Erfolg, einfach versuchen (bei ablehender Entscheidung ggf.) Widerspruch einlegen, das ist ja nicht besonders aufwändig.

    Besten Gruß, ananim
  • Hallo Barockfagottist,

    die Frage nach dem GdB kann tatsächlich am Besten der behandelnde Arzt beantworten. Es gibt zwar Richtwerttabellen (z.B. hier: http://www.versorgungsmedizinische-grundsaetze.de/GdS-Tabelle.html ), aber letztendlich sind immer die individuellen Einschränkungen und nicht die Erkrankung an sich ausschlaggebend für den GdB.

    Eine Absprache mit dem behandelnden Arzt ist deshalb wichtig, um im Falle einer Ablehnung, die rein nach Aktenlage geschieht, einen kompetenten Partner an der Seite hat, der die Einschränkungen medizinisch fundiert und glaubwürdig darlegen kann.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an die Community, meine Kollegen oder mich. Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀

    Wenn Dein Anliegen geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf "Frage beantwortet". 😀
    So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.
Diese Diskussion wurde geschlossen.