Müssen Behinderte die drei Monatliche Kündigungsfrist einhalten,wenn Sie ausziehen wollen?
MyHandicap User
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Meine Eltern wollen aus ihrer alten Wohnung ausziehen da mein Vater Schwerbeschädigt (100%) ist,nun die Frage meiner Mutter müssen die die drei Monate Kündigungsfrist einhalten oder können die von einem auf den anderen tag einfach ausziehen?
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Antworten
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Die Kündigungsfrist ist einzuhalten, dafür gibt es das Gesetz.
Der Vermieter würde erheblich benachteiligt, er kann nichts für die Schwerbehinderung. Er muß ja planen können.
Heidi
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Okay ich danke Ihnen für die schnelle antwort
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Diese Diskussion wurde geschlossen.
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