Mit Sohn 21 Jahre aufgrund Krebs zu 100 % schwerbehindert wieder in eine gemeinsame Wohnung

Ich 47 jahre EU Rentnerin muss und möchte natürlich mit meinem Sohn 21 Jahre ( Krebs erkrankt ) alt wieder in eine gemeinsame Wohnung, weil er fast 24 Stunden auf meine Hilfe angewiesen ist,Pflegestufe 2,inkompletter Querschnitt, Blasen/ Darm Ausgang, offener Wunde uvm.Meine Frage, im Moment wohnt er in seiner eigenen kleinen Wohnung,man konnte ja nicht ahnen was kommt,die vom Landratsamt übernommen wird und er sein Lebensunterhalt als grundsicherung bezieht. Wie verhält es sich wenn wir eine gemeinsame Wohnung nehmen finanziell,durch meine Rente bin ich ja leider nicht in der Lage alleine für uns aufzukommen und wieviel qm stehen uns zu, durch seinen Rollstuhl braucht er mehr Platz als ein Gesunder. Über Antworten würde ich mich sehr freuen,mfG

Antworten

  • Hallo Xana,
    wenn dein Sohn zu dir zieht bildet ihr eine Wohngemeinschaft bzw Bedarfsgemeinschaft. Da wird deine Rente und alle Einkommen sowie Vermögen (Der Grundfreibetrag in Höhe von 150 Euro je vollendetem Lebensjahr ist nicht zweckgebunden und steht jedem volljährigen Hartz IV Empfänger sowie dessen Partner in der Bedarfsgemeinschaft zu. ) bei der Berechnung der Grundsicherung deines Sohnes angerechnet. Die Größe der zustehenden Wohnungen ist von Bundesland zu Bundesland etwas unterschiedlich, am besten du fragst beim WOhnungsamt nach, das werden ca 70qm sein so meine Schätzung bei 2 Personen.

    Heidi
  • Hallo Heidi,
    danke für deine Antwort, es geht darum, dass wir eine gemeinsame Wohnung suchen, durch die Erkrankung kann mein Sohn nicht alleine leben, ich trenne mich von meinem Partner um mich vollends um ihn kümmern zu können. Die grundsicherung bekommt er vom Landratsamt weil er kein ganzen Jahr arbeiten konnte, im Moment zahlen sie seine komplette wohnung in Höhe von 480 Euro, alles sehr verzwickt.
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