Wann kann ich in Rente gehen?

Ich wurde 1960 geboren - 35 Jahre Wartezeit - Schwerbehindertenausweis (50%) seit dem Jahr 2000.
Kann ich evt. schon vor 60 in Rente (mit Abschlägen)? Bin körperlich schwer angeschlagen. Benötige ich dafür ein ärztliches Gutachten?

Antworten

  • Das Regelrenteneintrittsalter ist bei 1960 geborenen Schwerbehinderten 64 Jahre und 4 Monate. Mit Abschlägen ist der Renteneintritt mit 61 Jahren und 4 Monaten möglich.

    Wenn du früher in den Ruhestand (oder Teilruhestand) gehen möchtest, geht das nur über die Erwerbsunfähigkeit, in deinem Fall ggf. auch noch über eine Berufsunfähigkeit...

    Rente ist immer eine Antragsleistung und ein Antrag auf Erwerbsunfähigkeitrente wird natürlich erst nach einer Begutachtung entschieden.

    Wenn du körperlich angeschlagen bist, solltest du erstmal eine Reha beantragen. Da kann man mal ausloten, ob du weiterhin arbeitfähig bist.
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