Angebot der BG zum Schmerzseminar vor Gutachter Terminen?

Die Berufsgenossenschaft BG hatte die Leistungen eingestellt, trotz Anerkennung meines Arbeitsunfalls, jedoch auf Grund anhaltender Schmerzen.

Vorgeschichte:
Vor 6 Jahren hatte ich einen Arbeitsunfall. Der Arzt der Berufsgenossenschaft hat mir mit seiner Behandlung einen Dauerschaden zugefügt. Ich beziehe seit 5 Jahren Leistungen von der deutschen Rentenversicherung wegen meiner vollen Erwerbsminderung.
Laufendes Verfahren:
Ich befinde mich derzeit mit anwaltlicher Hilfe im Widerspruchsverfahren gegen die Verweigerung einer Rentenzahlung der BG. Hierfür hatte die BG bereits ein orthopädisches Gutachten veranlasst. Dieses Gutachten widerspricht sich bezüglich der bestehenden Unfallfolgen. Somit wurde angekündigt das Gutachten zu wiederholen. Diesmal von einem anderen Orthopäden und zusätzlich von einem Neurologen/Psychiater.
Aktuell:
Jetzt habe ich, noch bevor die Gutachten stattfinden, ein „Angebot eines Schmerzseminars“ von der BG erhalten. (Obwohl derzeit meine gesetzliche Krankenkasse für mich zuständig ist.) Dieses Seminar soll zwei halbe Tage dauern mit Übernachtung und ich habe die Möglichkeit meinen Sachbearbeiter, einen Psychologen, Schmerztherapeuten zu sprechen.
Was soll ich davon halten Oo ?
Als damals noch die BG für mich zuständig war und ich paar mal anrief, da sich durch die Behandlung des BG Arztes mein Zustand immer weiter verschlechterte, interessierte es nicht!
Jetzt für das Gerichtsverfahren werden bestimmt Argumente gesammelt...
Wenn die BG ihre Leistungspflichtig anerkennt, nehme ich gerne teil!
Übrigens habe ich in den vielen Jahren des Leidens mehrfach solche Seminare gehört und selbständig diverse Entspannungsübungen erlernt, Achtsamkeit und Co. verinnerlicht. Dennoch muss ich überwiegend liegen, um meine Schmerzen auf ein einigermaßen erträgliches Level zu halten.

Zu meinen Fragen:
• Welche möglichen negativen Folgen kämen auf mich zu, wenn ich das freiwillige Angebot nicht annehme?
• Bei Interesse soll ich den kurzen Fragebogen zu meinen Schmerzen ausfüllen, dann wird geprüft, ob das Seminar für mich in Frage kommt.
Somit würde ich, da derzeit kein Interesse besteht einfach nicht reagieren.
Oder ist dringend empfehlenswert den Sachbearbeiter telefonisch zu informieren, warum ich das Angebot nicht wahrnehmen will?

Vielen Dank im Vorraus für Eure Unterstützung!

Antworten

  • Hallo Themis,

    wenn ich richtig verstanden habe, wird das zweite gutachten ebenfalls von der BG gestartet. Frage deinen Anwalt nach einem privaten Gutachten, also ein Gutachten in dem du einen selbstgewählten Gutachter bestimmst. Der BG würde ich schreiben ( stimme es mit deinem Anwalt ab), dass du gerne bereit bist nach der Annerkennung als BG-Fall,an einem Schmerzseminar teilzunehmen und du dann auch den erforderlichen Fragebogen ausfüllen wirst.

    LG Thomas
  • Lieber Thomas,
    vielen Dank für Deine Antwort und Tipps.

    Für das erste Gutachten hatte ich meinen Orthopäden vorgeschlagen. Da die BG nochmals begutachten will, habe ich diesmal Ärzte aus der vorgeschlagenen Liste gewählt...
    Nach Meinung meines Anwalts ist für das Verfahren eigentlich erst ein Gutachten veranlasst vom Gericht ausschlaggebend. Alles was vorher gemacht wird interessiert nicht wirklich.

    LG Themis