darf die Behindertwerkstatt bei einer Nachberchnung den Grundbetrag von 101 Euro mit berechnen.

Ich bekomme 130 Euro von der Behindertenwerkstatt. Nach einer Nachberchnung habe ich nur 78 eure bekommen.So weit ich aber weiß darf der Grundbetrag von 101 Euro mit ein berechnet werden. Oder liege ich damit falsch.

Antworten

  • Hallo,

    sorry, aber das ist leider eine völlig unklare Frage. Von was für einem Grundbetrag redest Du denn? Hast Du eine Arbeitsvertrag uhnd was steht da drin etc. etc.

    Besten Gruß, ananim
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