Haben Schwerbehinderte nach der Ausbildung mit einer schlechteren Bezahlung zu rechnen?

Meine Tochter hatte bislang während der Schulzeit nur einen Förderstatus und hat damit einen Hauptschulabschluss nach der 9. Klasse absolviert. Jetzt in der Berufsfachschule für Holztechnik erreicht sie das Leistungsniveau nicht mehr. Die Frage ist, ob es ihr helfen würde, wenn man eine Schwerbehinderung feststellen ließe und - oder ob sie dann im Anschluss mit Nachteilen in ihrer beruflichen Tätigkeit zu rechnen hätte.

Antworten

  • Hallo Motorrad,
    mein Mann mußte nach einem Arbeitsunfall eine neue Ausbildung machen, weil er durch den Unfall nicht mehr in seinem Beruf arbeiten konnte. Er hat nach der Ausbildung einen behindertengerechten Arbeitsplatz bekommen und bekommt genau den gleichen Lohn wie die anderen Kollegen. Allerdings verdient er in dem neuen Beruf weniger als in seinem alten Beruf. Aber das ist ja normal, denn jeder Berufszweig hat sein Lohngefüge und das Deine Tochter weniger verdienen wird als ein Nichtbehinderter, kann ich mir nicht vorstellen. Ich wünsche Euch alles Gute und Glück und das Du für Deine Tochter das Richtige findest.
    Gruß meiwawo.
  • Hallo,

    in welchem Ausbildungsjahr befindet sich Ihre Tochter?
    Fazit ist mit einer erfolgreich abgeschlossener Ausbildung ist man natürlich besser dran auf dem Jobmarkt als ohne Ausbildungsabschluss (unabhängig ob jemand behindert ist oder nicht).

    Ist es denn jetzt nicht erstmal vorrangig, dass Ihre Tochter die Ausbildung erfolgreich beendet als an das spätere Geldverdienen zu denken?

    http://wir-fuer-paenz.de/fileadmin/user_upload/downloads/nachteilsausgleich.pdf

    Also ich weiss, dass Frauen im Allgemeinen immer weniger verdienen als Männer (im gleichen Beruf), unabhängig einer Behinderung.

    LG Keana

    Nachteilsausgleiche kann man schon in der Schule geltend machen - siehe Link - .


  • Hallo,

    nun für Leute mit anerkannter Behinderung gibt es einige Nachteilsausgleiche (für Leute mit einer Schwerbehinderung gilt z. B. ein besonderer Kündigungsschutz und sie haben einen zusätlichen Urlaubsanspruch). DArüber könnt Ihr Euch hier informieren: http://www.behindertenbeauftragte.de/DE/Themen/RechtlicheGrundlagen/BehinderungundAusweis/Nachteilsausgleiche/Nachteilsausgleiche_node.html

    Ein niedrigeres Gehalt würde ich nicht erwarten. Es kann sein, dass Arbeitgeber gibt, die Menschen mit Behinderung nicht einstellen. Allerdings ist Deine Tochter auch nicht verpflichtet bei einer Bewerbung ihre Behinderung anzugeben, wenn diese für die konkret ausgeübte Tätigkeit irrelevant ist. Insgesmat würde ich also eher denken, dass sie mehr Vor- als Nachteile durch eine anerkannte Behinderung hätte, aber das müsst Ihr natürlich selber entscheiden.

    Besten Gruß, ananim
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