Behinderten Pauschbetrag als Einkommen gerechnet?

Mein Sohn ist aus gesundheitlichen Gründen in einer therapeutischen Wohneinrichtung. Daher muss ich einen Kostenbeitrag an die Jugendhilfe bezahlen.
Jedoch muss bei der Berechnung des Kostenbeitrags für die Jugendhilfe als Einkommen auch die Rückerstattung der Steuer angegeben werden. Diese Steuerrückerstattung ist jedoch nur etwas höher, da ich durch meine Schwerbehinderung einen Behinderten Pauschbetrag von 890,- erhalte.
Eigentlich sollte doch diese Rückzahlung durch den Behinderten Pauschbetrag für den Mehraufwand durch meine Krankheit/Behinderung sein?
Durch die Berechnung der gesamten Rückzahlung (also Steuervergünstigung durch Werbungskosten usw. und Behinderten Pauschbetrag) muss ich nun einen erhöhten Kostenbeitrag an die Jugendhilfe bezahlen, da ich dann in der nächsten Einkommensgruppe berechnet werde.🙁
Diese Erhöhung des Kostenbeitrags ist mehr als ich an Rückzahlung wegen meiner Schwerbehinderung vom Finanzamt erhalten habe.
Daher nun meine Frage: Müsste der Behinderten Pauschbetrag bei der Rückerstattung nicht rausgerechnet werden?
Somit hätte man eine Steuerrückzahlung ohne Behinderten Pauschbetrag.
Oder wäre ein Abzug für den Mehrbedarf (benötige Hilfsmittel, Physiotherapie, Medikamente usw.) durch die Behinderung vom Einkommen möglich? Wer kann weiterhelfen? Danke schon mal....

Antworten

  • Hallo,

    ich fürchte, das ist eine zu spezielle Frage, als dass wir Dir hier weiterhelfen könnten.

    Wenn es Dir wirklich wichtig ist, müsstest Du ggf. gegen den Kostenbescheid Widerspruch einlegen und dann mit anwaltlicher Hilfe die Sache angehen. Meine Vermutung ist, dsas, da die Konstellation so speziell ist, der Sachverhalt einfach gesetzlich nicht geregelt ist....

    Inhaltlich würde ich Dir zustimmen, dass Dir die ersparte Steuer zukommen sollte.

    Besten Gruß und viel Glück, ananim
  • Hallo,

    danke für die Antwort. Habe evtl. gehofft, dass es Jemanden gibt, welcher auch schon mal diesen Fall hatte und mir da weiterhelfen kann.
    Rechtsanwälte sind sehr teuer.....und ob das Ganze dann am Ende nicht noch mehr Kosten verursacht.
    Leider bin ich alleinerziehend und kein Großverdiener.
    Klar bin ich froh, dass mein Sohn betreut wird und zahle auch gern dafür. Jedoch finde ich es einfach nicht fair, dass Menschen mit Schwerbehinderung doppelt bestraft werden. Erstens muss man mit den täglichen Schmerzen und Einschränkungen den Alltag bzw. das Berufsleben bewältigen und dann muss man noch mehr Kostenbeitrag bezahlen, weil man eine Steuervergünstigung als Schwerbehinderter erhält.
    Am besten gebe ich beim nächsten Einkommensteuerausgleich die Behinderung nicht mehr an bzw. verzichte auf den Behinderten Pauschbetrag.
    Denn am Ende bleibt mir dann mehr finanziell für Hilfsmittel, Medikamente usw.

    Gruß
    Butterfly1966