Ausnahmegenehmigung zum Parken

ich habe schon über Jahre eine Ausnahmegenehmigung zum Parken mit der Genehmigung auf Rollstuhlparkplätzen parken zu dürfen. Jetzt muss ich bald eine neue beantragen, da die alte ausläuft. Die Behörde welches die Genehmigung ausstellt, will nun von mir eine neue Bescheinigung vom Landesverwaltungsamt haben. Diese bestätigten mir aber, dass die alte Bescheinigung unbefristet ist und daher keine neuen notwenig ist.
Des Weiteren will die Behörde, dass in der Bescheinigung vom Landesverwaltungsamt, der Vermerk "das aufgrund der vorliegenden Behinderung zum Ein- und Aussteigen auf das vollständige Öffnen der Türen und somit auf Parkmöglichkeiten von besonderer Breite angewiesen ist" angekreuzt ist. Laut Landesverwaltungsamt gibt seit 2009 die Parkerleichterung zum vollständigen Öffnen der Türen mit und ohne Merkzeichen aG nicht mehr. Nun habe ich Angst, dass ich in der neuen Ausnahmegenehmigung den Zusatz zum Parken auf Rollstuhlparkplätzen nicht mehr bekommen.

Wie muss ich mich verhalten um doch weiterhin auf Rollstuhlparkplätzen parken zu dürfen. Ich habe einen GdB von 100 und die Merkzeichen G und B. Daher steht mir ja der blaue Parkausweis leider nicht zu.

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  • Hallo zwergimaus,
    offenbar sind die Bestimmungen in eurer Gemeinde für die Ausnahmegenehmigung verschärft worden weil gewähnlich das Merkzeichen "aG" im Schwerbehindertenausweis stehen müsste.
    Versuch, wie jenner schon erwähnte, mit einem Erhöhungsantrag beim Versorgungsamt den Merkbuchstaben " aG" zu bekommen.

    Heidi
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