bin seid Ende März 2015 getrennt lebend mit 2 kleinen Kindern. Wechselmodell besteht !

Wechselmodell wurde ohne vorherige Information beim Familien.Gericht durch Einigung geschlossen. Kinder wollen aber bei mir bleiben. Wie kann das Wechselmodell geändert werden? Stimmt es,dass es mindestens 1 Jahr praktiziert werden muss? Kinder leiden hôllisch unter dem Hin-Her.

Antworten

  • Hallo,

    wer hat sich denn beim Familiengericht "geeinigt"? Daran müsstest Du ja irgendwie beteiligt gewesen sein, wenn Du ein Elternteil bist? Oder gab es eine entsprechende Gerichtsentscheidung?

    Ansonsten solltest Du Dich mit dieser Frage an einen Anwalt, der auf Famlienrecht spezialisiert ist, wenden.

    Besten Gruß, ananim
Diese Diskussion wurde geschlossen.