Dürfen Unfallversicherungen sich immer auf die 3-Jahresfrist berufen?

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frank d.
frank d.
bearbeitet 5. Nov 2021, 09:44 in Recht, Soziales & Finanzielles
Hallo zusammen,
meine Frage: Darf sich die Unfallversicherung auf die 3-Jahresfrist zur Begutachtung berufen auch wenn sich die Krankheiten noch verschlimmert haben? Bei mir wurde ein Hörschaden schlimmer, so dass ich auf dem linken Ohr nur noch Resthörvermögen habe und auf dem rechten Ohr mittelgradig schwerhörig bin. Ebenso wurde eine posttraumatische Belastungsstörung im Laufe der Jahre schlimmer. Dazu ist auch der beidseitige Tinnitus schlimmer geworden. Schwindel hat sich auch verschlimmert. Grund für all die Erkrankungen ist ein Selbstmordattentat mit Sprengstoff in Kabul/Afghanistan 2003.
Man möchte mir die zusätzlichen Invaliditätsleistungen nicht zahlen, da nur drei Jahre nach dem schädigenden Ereignis Gutachten berücksichtigt werden.
Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe.

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