Kraftfahrzeughilfe Führerschein - Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Hallo,
ich habe einige Fragen zum Thema Kraftfahrzeughilfe.
Meine Partnerin hat seit Geburt eine rechtsseitige Hemiparese. Sie arbeitet zurzeit in Teilzeit in ihrem gelernten Beruf als Erzieherin (sozialversicherungspflichtig) und studiert nebenbei Soziale Arbeit (Teilzeitstudium). Sie möchte gerne nach dem Studium als Sozialarbeiterin arbeiten. Bei Durchsicht einiger Stellenangebote fiel ihr auf, dass bei manchen Stellenangeboten ein Führerschein zwingend erforderlich ist. Sie überlegt auch schon länger, den Führerschein zu machen, sofern ihr Arzt ihr grünes Licht gibt. Sie hat nach dem Studium nicht vor, sich arbeitslos zu melden, sondern möchte weiter als Erzieherin arbeiten, bis sie eine Stelle als Sozialarbeiterin bekommt.
Ist sie trotzdem, auch wenn sie nicht arbeitslos ist, förderberechtigt im Sinne der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung?
Es geht ihr nicht darum, den Führerschein geschenkt zu bekommen, allerdings werden ihr vermutlich spürbar höhere Kosten entstehen, als einem Menschen ohne Behinderung. In unserer näheren Umgebung (25 Kilometer entfernt) gibt es nur eine Fahrschule, die entsprechende Fahrzeuge und geschultes Personal hat, daher kann sie im Vergleich zu Menschen ohne Behinderung keine Preise vergleichen und hat kaum eine andere Wahl. Die Fahrstunden sind vermutlich teurer und sie wird ggfs. mehr Stunden benötigen, dazu noch Gutachterkosten etc. Nach dem Führerschein kommen im Zuge des Fahrzeugumbaus noch weitere Kosten auf sie zu, die ein Mensch ohne Behinderung ebenfalls nicht zu tragen hätte.

Meine Frage ist nun, an wen müsste sich meine Partnerin wenden und wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass ihr die Mehrkosten erstattet werden, obwohl sie nicht arbeitslos ist und es sicher auch Stellenangebote gibt, die KEINEN Führerschein erfordern? Meiner Meinung nach ist ihr Zugang zum Arbeitsmarkt in diesem Punkt dennoch eingeschränkt. Das Studium wird sie Mitte nächsten Jahres beenden, will daher so früh wie möglich mit dem Führerschein beginnen.
Für Antworten wären wir sehr dankbar.

Antworten

  • Hallo,

    Ihr könnt die Voraussetzungen in der Kraftfahrzeug-Hilfe Verordnung nachlesen: http://www.gesetze-im-internet.de/kfzhv/BJNR022510987.html

    Gefördert werden Führerscheinerwerb und Kfz-Anschaffung, wenn "der behinderte Mensch infolge seiner Behinderung nicht nur vorübergehend auf die Benutzung eines Kraftfahrzeugs angewiesen ist, um seinen Arbeits- oder Ausbildungsort oder den Ort einer sonstigen Leistung der beruflichen Bildung zu erreichen".

    Das heißt, es wird als Argument vermutlich nicht reichen, dass der Führerschein für Deine Partnerin teurer ist. Es geht um die Frage, ob sie auch ohne KfZ zu ihrer künftigen Arbeitsstelle kommen kann. Da sie offensichtlich jetzt ohne Auto zu ihrere Ausbildungs- und Arbeisstelle kommt, dürfte das vermutlich schwer zu begründen sein.

    Vermutlich dürfte es auch als Argument nicht genügen, dass manche Stellen einen Führerschein voraussetzen, denn dass wäre auch für eine nicht behinderte Person eine Voraussetzung - ob da Ämter mit sich reden lassen, müsst Ihr halt probieren. Grundsätzlich zielt aber die Kfz-Hilfe auf den Ausgleich behinderungsspezifischer Nachteile, nicht auf den Ausgleich von Problemen, die auch eine nich behinderte Person hätte (wie zB ein dünnes ÖPNV-Netz in ländlichen Gebieten, solange die verfügbaren Verkehrsmittel barrierefrei sind).

    Zudem bin ich mir auch nicht sicher, ob es bei solchen Stellen viel hilft, wenn Deine Freundin eine Führerschein hat, aber nur ein umgebautes Auto fahren kann. Häufig dürfte es ja dabei darum gehen, dass sie Autos der jeweiligen Institution fahren kann, um zB Jugendliche zu Freizeitaktitvitäten zu fahren und diese Fahrzeuge werden ja dann häufig nicht umgebaut sein - oder sehe ich das falsch?

    Insofern würde ich sagen: Probieren lohnt immer, aber zu viele Hoffnungen würde ich mir da an Eurer Stelle nicht machen.

    Besten Gruß, ananim
Diese Diskussion wurde geschlossen.