Behinderten Pauschbetrag

Hallo, am 22 Dezember Heirate ich nach 12 Jahren meine Lebensgefährtin, unsere Tochter ( bin nicht der Leibliche Vater) 14 Jahre GDB 100% MZ HBG PS2.
Ab 01.01. 2016 komme ich in die Steuerklasse 3 meine Frau in 5 (geriingverdiener), die kleine kommt bei mir drauf rückwirkend für 2015 werden wir zusammen veranlagt, für 2016 ist der pauscgbetrag 3700euro beantragt der wird gezwölftet mon. 309euro so das ich kaum noch Steuern zahle.
Frage1: bei mir läuft noch eine Privatinsolvenz, die Grenze liegt bei 1600euro da komme ich drüber durch die Steuer die ich einspare ( Bruttoverdienst mon. 1863euro) greift hier die Insolvenz?
Frage2: kann ich auch rückwirkend für 2015 den Pauschbetra geltend machen.
Frage3: Gibt es aufgrund der Schwerstbehinderung (Trisomie 21) noch andere Absetzungsmöglichkeiten?
Frage4: Bei wem werden meine Frau und unser Kind Krankenversichert?

Antworten

  • Hallo,

    na dann, Glückwunsch zur Hochzeit!

    ich kann Dir nicht auf alle Fragen antworten:

    1) Auf jeden Fall läas sich dazu sagen, dass sich die Pfändungsfreigrenzen ändern, wenn Du mehr Personen gegenüber unterhaltspflichtig wirst; geneauers müsstet Du Dir wohl am besten in einer Schulnderberatung o,ä. ausrechnen lassen (falls sich nicht unterwarteterweise hier jemand findet, der sich genau mit der Materie auskennt). Die Pfändungstabellen findst Du zB hier: http://www.p-konto-info.de/downloads/pfaendungstabelle_2015-2017.pdf

    3) Was genau willst Du denn absetzen? Einen Überblick Überblick über Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderungen findest Du hier: http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Nachteilsausgleiche-fuer-Behinderte-665.html

    4) Das hängt davon ab. Wenn Du zB Arbeitnehmer bist, könnten Deine Frau und Eure Tochter über die Familienversicherung sicherlich bei Dir versichert sein. Wenn Dein Einkommen aus selbständiger Arbeit stammt, nehme ich an, dass die Beiträge duetlich steigen würden, wenn Deine Frau und das Kind bei Dir mitversichert wären.

    Besten Gruß, ananim


  • Hallo, erstmal Danke für deine Antwort du hast mir schon etwas weiterhelfen können zb. Abzugsbetrag für behinderungsbedingte
    Privatfahrten bei
    einem GdB ab 70 und
    dem Merkzeichen „G“:
    bis zu 3.000 km x 0,30
    € = 900,- €
    (§ 33 EStG)
    ich hätte es nicht gewusst, nochmals besten Dank wir wünschen dir und deiner Familie ein Frohes weihnachtsfest 😃 [b]
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