Christine van Gemert Kindergeld betreutes Wohnen

Unser Sohn lebt vollstationär Träger LVR Köln soll jetzt in betreutes Wohnen kommen zur Weiterentwicklung. Träger Grundsicherung Stadt. Die Stadt will das Kindergeld voll abzweigen. Unser Sohn verbringt jedoch die Wochenenden bei uns auch fährt er mit uns in Urlaub was von uns finanziert wird. Er leidet an FASD ( Adoptivkind) u. braucht diese Sicherheit der Familie unbedingt für seine Stabilität u. Sicherheit ohne soziale enge Bindung ist er verloren. Können wir da widersprechen u.auch Recht bekommen ansonsten reichen nämlich seine finanziellen Mittel nicht für Freizeitbegleitung u. dergleichen die wir jetzt bezahlen, da er keine Pflegestufe mehr hat.

Antworten

  • Hallo,

    also Widerspruch könnt Ihr innerhalb der Widerspruchsfrist natürlich grundsätzlich immer.

    Ob Ihr ERfolg habt, ist eine andere Frage. Ich halte es in dem Fall für aussichtsreich. Aber wir können natürlich keine sicheren Prognosen über den Ausgang rechtlicher Verfahren geben; das wird selbst ein guter Anwalt, der die Unterlagen im Detail kennt nicht machen.

    Ihr müsstet aus meiner Sicht detailliert begründen, welche Ausgaben Ihr für Euren Sohn selber habt (zB in Form einer tabellarischen Übersicht). Und Ihr dürft das Geld nicht direkt an Euren Sohn überweisen.

    ich könnte mir auch vorstellen, dass eine Bestätigung der Einrichtung, wo er lebt, dass er jedes Wochenende zuhause ist und vielleicht noch ein paar Sätze in dem Sinn, dass sie das auch für wichtig für Euren Sohn halten, hilfreich ist. Eventuell auch ein ärztliches Gutachten, das die Notwendigkeit der Besuceh daheim belegt.

    Ich würde es mit dem Widerspruch auf jeden Fall versuchen; nicht zuletzt ist ein Widerspruchsverfahren ja auch eine Voraussetzung für eine Klage.
    Sucht Euch ggf. rechtliche Unterstützujng vor Ort (zB durch Mitgliedschaft in einem Sozialverband).

    Besten Gruß und viel Glück, ananim





Diese Diskussion wurde geschlossen.