Ergänzungsleistungen, wollen meine Rente kürzen, da meine Tochter wieder bei mir lebt
ich möchte wissen, ob die Ergänzungsleistung, mir meine Rente kürzen darf, weil meine volljährige Tochter wieder bei mir lebt. Was noch zu sagen ist, dass meine Tochter nicht in der lage ist, Mietanteil zu zahlen, weil sie verschuldet ist.
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Antworten
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Hallo Lebenskünstlerin
Herzlich willkommen. Schön, dass du uns gefunden hast.
Ergänzungsleistungen werden bei jeder wesentlichen Änderung den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen angepasst. Wer Ergänzungsleistungen bezieht, muss diese Veränderungen ohne Verzug melden. Falls dies nicht geschieht, können auch rückwirkend ausgerichtete Beträge zurückgefordert werden.
In deinem Fall wird der Mietzins nur noch zu 2/3 angerechnet werden. Es handelt sich um eine wesentliche Änderung in den Verhältnissen. Die Ergänzungsleistungen dürfen also gekürzt werden. Die finanzielle Situation deiner Tochter, spielt dabei (leider) keine Rolle.
Ich hoffe, dir hiermit ein wenig weiter zu helfen und grüsse dich freundlich.
Maria
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