wer bezahlt im Urlaub meine begleitperson

muss ich die unterbrinung, für die begleitperson, von meinem persönlichem Budget bezahlen.
ich bekomme pro tag 12 stunden für die begleitung, für den Urlaub bezahlt, was ist aber mit der Unterbringung/Reisekosten?

Antworten

  • Unterbringung und Reisekosten (sofern du kein "B" im Behindertenausweis hast) mußt du zahlen.

    Heidi
  • Hallo,

    alle Kosten die durch die Begleitperson im Urlaub entstehen sind können steuerlich geltend gemacht werden.

    Das nutzt halt nur, wenn du auch Einkommensteur zahlst......


  • Ich habe ein "b" im Ausweis stehen. D.h. Also das ich in Vorkasse für meine Begleitperson treten muss.bzw. Müssen die Reisekosten von meiner Begleitperson getragen werden? Der steuerliche Vorteil war mir bekannt ersetzt ja aber nicht die kosten. Sondern nur einen teil. Wer kann mir das beantworten?
  • Hallo......
    Du musst da was grundsätzliches trennen.
    A.: Die Kosten für die Versorgung / Pflege / Assistenz werden übernommen.
    B.: Die kosten für Unterbringung (Hotel / evtl. Fahrtkosten) trägt im Allgemeinen der Klient.

    Wir fahren mit unseren klienten auch in Urlaub. Die Unterbringungskosten für drei Pflegekräfte zahlt der klient ( 24 Stundenversorgung) und da es sich um einen BG Fall handelt wird das von der Berufsgenossenschaft bezuschusst.

    Wie das in deinem Fall ist, solltest du mit der Kasse besprechen.

    LG Thomas
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