Führerschein wg Behinderung umschreiben

Hallo Zusammen,

ich bin neu hier und freue mich dieses Forum gefunden zu haben.

Es geht um folgendes: Meine 78jährige Großmutter ist in Folge einer Hüftoperation stark eingeschränkt. Es wurde der Ischiasnerv verletzt und daraus resultierend hat sie eine Fußhebeschwäche rechts und eine Nervenwurzelreizung. Der Zustand ist nun seit 7 Monaten. Sie bekommt 1x täglich abends Morphium (niedrig dosiert) und über den Tag verteilt Novalgin, außerdem Lyrica (Pregabalin). Sie spürt durch die Medikamente keine Nebenwirkungen, ist konzentriert und klar, reagiert normal.

Durch die Fußhebeschwäche rechts ist Autofahren mit ihrem normalen Auto unmöglich. Ich habe nun einen Wagen mit Umbau gefunden. Das Gaspedal ist links. Aber so einfach wie ich mir das vorgestellt habe - Auto kaufen, anmelden, fahren - ist das nicht.

Ich lese nun was von Gutachten, Amtsarzt, ....

Könnt Ihr mir Tipps geben, wie wir am Besten durch diesen Dschungel durchkommen und am Ende die Änderung in der Fahrerlaubnis durchkriegen? Sie wohnt auf dem Land. Außer einem Bäcker gibt es im Ort nichts. Sie ist immer auf Unterstützung angewiesen und ich bin mehrere hundert km entfernt. Es ist für sie sehr wichtig, wieder mobil zu sein.

Herzlichen Dank!!

Antworten

  • Hallo und erst einmal „Herzlich Willkommen“!
    Die Führerscheinstelle ist der erste Ansprechpartner, bei dem der Antrag zur Umschreibung gestellt werden muss.
    Auf meiner HP (oben www anklicken) ist ein Menüpunkt „Der Führerschein“. Dort ist alles was man beachten muss, in einem Ratgeber (Link Autoscout24.de) zusammengefasst.

    Ich hoffe, dass es Euch weiterhilft.

  • Ich glaube nicht, dass der Gang zur Führerscheinstelle hier eine gute Idee ist. Vor allem ist er nicht notwendig. Die Dame wird viel Geld für Gutachter ausgeben müssen und viele Scherereien haben und wenn sie pech hat, darf sie garnicht mehr fahren, weil der Gutachter nur blöd ist.

    Der Füherschein braucht nicht umgeschrieben werden. Er bleibt lebenslang gültig, bis er eingezogen wird...
    Deine Großmutter muss ausreichend Vorsorge treffen, dass sie sich und niemanden gefährdet.
    Der Umbau auf Linksgas ist der erste Schritt dazu. Dieser Umbau muss in die FZ-Papiere eingetragen werden, bzw. ein Abnahme vom TÜV erfolgen. Ein Handbediengerät für Gas und Bremse ginge auch.

    Besser ist, wenn sie dazu noch ein Farheignungs-Gutachten hat, um nachzuweisen, dass sie damit auch umgehen kann. Es ist aber keine Pflicht! Es reicht, wenn man das Gutachten zuhause hat, um es bei Bedarf vorzulegen. Lass dich dazu von einem Fachanwalt beraten. Im Zusammenhang mit der Medikamenteneinnahme ist ein ärztliches Gutachten sinnvoll / erforderlich.

    Das Alter sollte alles kein Schreckgespenst sein. Meine Muter ist auch mit über 80 noch mit dem Wohnwagen durch die Gegend gefahren. Gerade für alte Menschen ist es eine große Lebensqualität, wenn sie noch zum Einkaufen oder selbst zum Arzt fahren können. Vielleicht auch nur auf vertrauten Strecken und bei Tageslist. Es ist auch eine Frage der Übung.

    Es gibt für Medikamente und Drogen keine Obergrenze wie bei Alkohol. Aber auch keine Freigrenze. Hier gilt: jeder muss sich so verhalten, dass neimand gefährdet wird...
  • einbein hat geschrieben:...Der Füherschein braucht nicht umgeschrieben werden. Er bleibt lebenslang gültig, bis er eingezogen wird...
    Deine Großmutter muss ausreichend Vorsorge treffen, dass sie sich und niemanden gefährdet.
    Der Umbau auf Linksgas ist der erste Schritt dazu. Dieser Umbau muss in die FZ-Papiere eingetragen werden, bzw. ein Abnahme vom TÜV erfolgen. Ein Handbediengerät für Gas und Bremse ginge auch.

    Besser ist, wenn sie dazu noch ein Farheignungs-Gutachten hat, um nachzuweisen, dass sie damit auch umgehen kann.


    Der Führerschein muss umgeschrieben werden, denn die Anpassung wird auch mit Schlüsselzahl, im Feld 12 des Führerschein eingetragen. http://www.tuev-nord.de/cps/rde/xbcr/SID-7EDA9112-4E0E0CEE/tng_de/schluesselzahlen-2015.pdf

    Das Fahreignungsprobe stellt sicher das man mit dem Linksgas umgehen kann, also auch ausreichend Vorsorge getroffen hat.
  • Guten Morgen!

    Wir gehen auf volles Risiko. Der Wagen ist gekauft. Mit der Zulassungsstelle habe ich auch gesprochen. Der Hausarzt hat seinen Bericht geschrieben und hält meine Großmutter für fähig, ein solches Fahrzeug zu lenken. Die Zulassungsstelle wird nun entscheiden, ob ein Gutachten erstellt werden muss, oder direkt eine Fahrprobe. Wahrscheinlich wird es ohne Gutachten gehen.

    Hoffen wir mal das Beste.

    Danke für Eure Tipps


  • Ralf_B hat geschrieben:
    einbein hat geschrieben:...Der Füherschein braucht nicht umgeschrieben werden. Er bleibt lebenslang gültig, bis er eingezogen wird...
    Deine Großmutter muss ausreichend Vorsorge treffen, dass sie sich und niemanden gefährdet.
    Der Umbau auf Linksgas ist der erste Schritt dazu. Dieser Umbau muss in die FZ-Papiere eingetragen werden, bzw. ein Abnahme vom TÜV erfolgen. Ein Handbediengerät für Gas und Bremse ginge auch.

    Besser ist, wenn sie dazu noch ein Farheignungs-Gutachten hat, um nachzuweisen, dass sie damit auch umgehen kann.


    Der Führerschein muss umgeschrieben werden, denn die Anpassung wird auch mit Schlüsselzahl, im Feld 12 des Führerschein eingetragen. http://www.tuev-nord.de/cps/rde/xbcr/SID-7EDA9112-4E0E0CEE/tng_de/schluesselzahlen-2015.pdf

    Das Fahreignungsprobe stellt sicher das man mit dem Linksgas umgehen kann, also auch ausreichend Vorsorge getroffen hat.


    Genau so ist es, alles andere ist grob fahrlässig und kostet mindestens den Versicherungsschutz.

    Heidi
Diese Diskussion wurde geschlossen.