Teilhabe am Arbeitsleben für meine Frau

Meine Frau macht eine Teilhabe am Arbeitsleben in einer Behindertenwerkstatt von der Agentur für Arbeit. Sie ist seit 01.12.2015 im Eingangsverfahren bis 29.02.2016.

Der Berufspsychologische Dienst hat das festgestellt.

Sie erhält für das Eingangsverfahren Übergangsgeld in Höhe von 590 Euro. Danach kommt ja der Berufsbildungsbereich der längstens laut Aussage der Sachbearbeiterin vom 01.03.2016 bis 28.02.2018 geht. Danach ist die Arbeitsagentur für die Förderung von bis zu 27 Monaten zuständig.

Der Bewilligungsbescheid gilt ja bis 29.02.2015.

Müssen wir einen neuen Antrag auf Übergangsgeld stellen nach dem Eingangsverfahren wenn es da weiter geht?

Zahlt die Arbeitsagentur für den Berufsbildungsbereich vom 01.03.2016 bis 28.02.2018 einfach weiter?

Erhalten wir dann automatisch einen neuen Bescheid?

Wird es nochmal ein Gespräch mit der Sachbearbeiterin oder des Sachbearbeiters vor dem Ende des Eingangsverfahrens geben?

Danke im Voraus und Grüße

Christian

Antworten

  • Hat keiner eine Antwort?

    Grüße

    Christian
  • Hallo,

    da das sehr spezielle Fragen sind, vermute ich, dass von den ehrenamtlich hier Tätigen niemand eine Antwort hat. Die Angestellten der Stiftung sind leider hier gearde leider nicht aktiv - eventuell lohnt es sich, dort direkt anzurufen und zu fragen, ob man Dich an einen Fachexperten oder so weitervermitteln kann.

    Ansonsten kannst Du die Frage ja auch mal der Werkstatt und/oder Behörden stellen.

    Besten Gruß, ananim
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