Ich habe die TAXIKOSTEN nach Op abgelehnt bekommen, obwohl der Arzt dringend erforderlich vermerkt ?

Ich bin im Nov.15 am Fuss operiert , mir wurde von der Krankenkasse gesagt, das 14 Tage nach stationärer Entlassung Taxikosten zur Behandlung übernommen werden. Der behandelte Arzt verordnete jedoch 6 Wochen nach Post OP diesen Taxischein. Ich soll nicht belasten, kann nicht weit laufen mit Krücken.
Ein Widerspruch hatte ich abgelehnt bekommen.
Daraufhin stellte der Anwalt eine einstweilige Anordnung vor Gericht. Diese wurde mir jetzt nach einer Woche auch abgelehnt.
Wer hatte damit auch Erfahrung gemacht und kann mir weiterhelfen? Gruss Tom

Antworten

  • Hallo,

    nun, die Gründe für die Enscheidungs des Gerichts solltest Du ja der Entscheidung entnehmen können - wenn Du die nicht versteht, Deinen Anwalt fragne. Ansonsten bist Du ja schon rechtlich vertreten, ich denke nicht, dass Dir irgendwer hier besser helfen kann als Dein Anwalt.

    Grundsätzlich ist es halt bei einem Antrag auf eine einstweilige Anordnung so, dass nicht nur der Anspruch bestehen muss, sondern auch eine Eilbedürftigkeit - und das scheint mir hier tatsächlich etwas schwierig zu begründen, denn Du kannst Dir das Geld ja ggf. auch noch in zwei Jahren erstatten lassen, falls das Gericht dann in Deinem Sinne entscheidet. In jedem Fall würde ich an Deiner Stelle die Taxiquittungen aufbewahren, falls Du in der Hauptsache gewinnst.

    Viel Glück, ananim
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