Mein Sohn ist schwerbehindert, wir brauchen Hilfe was können wir in die Wege leiten damit er sein Ex

Er hat eine Ausbildung gemacht als Holzfachwerker und im Anschluss eine Ausbildung zum Altenpfleger, er ist ein guter umsichtiger Altenpfleger und kann sehr gut Situationen einschätzen.
Doch in seinem Examen hatte er das Problem das er durch diese massive Stresssituation das praktische Examen nicht geschafft geschafft.
Er konnte die Abläufe in dieser Situation nicht richtig koordinieren.
Nach der zweiten durchgefallen Prüfung erfuhren wir dann erst das es einen Nachteilsausgleich gibt, diesen sollte man aber beantragen darüber hatten wir keine Information.
Michael hatte mit 3,5Jahren einen schweren Verkehrsunfall hatte massive Weichteilverletzungen seines linken Armes und nach späterem Test beim Psychologen eine Gehirnblutung die ihn blockiert bei Aufgaben da sein Gehirn gleich nach Aufgaben aussortiert und er dann auch nicht mehr weiß das er dieses tun sollte.
Wir möchten gerne alle Hebel in Bewegung setzen damit er noch die Change hat das Examen zu erreichen (ist sehr wichtig für seine weitere Zukunft) stehen aber nun an einem Punkt wo wir Hilfe brauchen. Er ist auch bereit unter einem anderen Rahmen das praktische nochmals zu wiederholen (allerdings ist das Problem das er nur 2x die Möglichkeit dazu hat)
Er hatte bereits ein Gespräch in der Schule, diese entschieden sich dagegen da er in der Prüfung aus die Frage ob er bereit für die Prüfung antwortete:"JA"
Im Verlauf stellte ich sehr schnell fest das er keinen Ablauf mehr hatte.
Es wäre super wenn sie uns Hilfestellung geben könnten.

Antworten

  • Hallo,

    ich bin mir ehrlich gesagt nicht sicher, wie wir hier helfen könnten - das ist ja eine sehr spezielle Frage und Situation.

    Grundsätzlcih ist es natürlich so, dass es schon besser gewsen wäre, Ihr hätte Euch in Kenntnis der Probleme Eures Sohns vor den Prüfungen bezüglich möglicher Sonderregelungen informiert.

    Wenn es gesetzliche Regelungen gibt, die vorsehen, dass man die Prüfung nur zweimal machen kann und Euer Sohn sie bereist zweimal gemacht hat, dann sehe ich auch ehrlich gesagt nicht, was sich da noch tun ließe - an solche gesetzclien Vorgaben sind ja dann auch die prüfenden Stellen gebunden. Ich kenne aber die Prüfungsordnung, die hier gilt, nicht.

    Im Zweifel könntet IHr vielleicht noch einen Anwalt/Anwältin, die sich mit Prüfungsrecht auskennt, konsultieren.

    Viel Glück ananim
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