Verhinderungspflege

Hallo Gemeinde,
ich sitze seit 11 Jahre im Rollstuhl Habe Pflegestufe 1 und meine Pflegeperson nimmt sich eine 4 Wöchige Auszeit sprich Urlaub. Nun habe ich bei meiner Krankenkasse Verhinderungspflege beantragt. Antragt ausgefüllt und bei meiner Krankenkasse abgegeben der Sachbearbeiter erklärte mir das bei Urlaub keine Stundenweise sondern nur eine tageweise Abrechnung möglich ist.
Daraufhin fragte ich den Sachbearbeiter 3-mal was ein angemessener Betrag wäre? Ich bekam aber keine Antwort er meinte nur immer es sollte angemessen sein und das ich bei Pflegestufe 1 meine Ersatzpflegeperson keine 200€ am Tag zahlen kann.

Meine Frage was ist ein angemessener Betrag ???


Antworten

  • Hallo,
    lass dich von diesem seltsamen Sachbearbeiter nicht irre machen, du kannst sehr wohl Verhinderungspflege stundenweise abrechnen, mache ich seit Jahren so.
    Der Trick des Sachbearbeiters ist: würdest du tageweise abrechnen (geht bei Pflegestufe1 eigentlich schlecht) dann fällt das Pflegegeld zur Hälfte weg, rechnest du stundenweise ab (weniger als 8 Std am Tag) bekommst du das Pflegegeld weiter wie bisher. Ahnlich bei Kombinationsleistung je nach dem ob was übrig bleibt.
    Der Grund der Pause von der Pflegeperson geht übrigens die KK nichts an, muß auch nicht angegeben werden.
    Beachte bitte daß die Ersatzpflegeperson nicht verwandt sein sollte mit dir sonst gibt es nur das übliche Pflegegeld weiter.
    Über den Herrn solltest du dich beschweren.
    Ich zahle 11,50€ Std incl. Mehr als 4 Std solltest du bei Pflegestufe 1 aber nicht abrechnen.

    Heidi