Auswärtsarbeit - Was für Förderung mit LTA von der DRV?

Hallo,

ich habe eine Teilhabe von der Deutschen Rentenversicherung im Jan. 2014 genehmigt bekommen. Zwischenzeitlich habe ich eine kaufm. Weiterbildung in einem BFW abgeschlossen und bin jetzt wieder seit Juni 2015 arbeitslos. Da ich eine Gehbehinderung habe, auf dem Land wohne und kein Auto besitze, gibt es hier in meiner Gegend keine Arbeit für mich. Daher würde ich gerne auswärts arbeiten, entweder als Wochenendpendler oder mit späterem Unzug.

Leider rückt mein Rehaberater von der DRV keinerlei Informationen heraus, was bei mir gefördert werden kann und was nicht. Von ihm höre ich ständig nur leere Aussagen, wie z.B. "Das muß dann im Einzelfall abgeklärt werden". Aber mit so Sprüchen kann ich nicht planen. Wie soll ich mir auswärts Arbeit suchen, wenn mich dann anschließend die DRV im Regen stehen lässt?

Seit ich die berufliche Reha begonnen habe, hat sich eine Panne nach der anderen ergeben. So hat z.B. mein Rehaberater "vergessen" mich für meinen Kurs im BFW anzumelden. Hätte ich mich nicht gewundert warum die mir keine Unterlagen schicken, obwohl ich doch in 2 Wochen antreten soll, wäre nichts passiert. Das hat natürlich einen Rattenschwanz an Problemen hinter sich hergezogen wie z.B. daß ich erst 5 Monate nach Kursbeginn endlich mal Geld von der DRV bekommen habe.

Ich habe keinen Bock darauf jetzt wieder im Regen zu stehen, nur weil mein Rehaberater den A... nicht hochbekommt.

Was kann ich machen? Welche Leistungen müssen mir bezahlt werden, wenn ich auswärts Arbeit suche? Oder bin ich wieder völlig von meinem Rehaberater abhängig?

Gruß und Danke für viele Antworten

Antworten

  • Hallo,

    um was für Leistungen geht es denn konkret, die Du DeinerAnsicht nach bräuchtest? LTA kann ja viel sein - von Kfz-Hilfe bis Arbeitsassistenz....

    Insofern denke ich, dass Dein Berater im Prinzip schon recht hat - er kann ja nicht abstrakt etwas zusagen, bevor nicht klar ist, was der Bedarf an einem konkreten Arbeitsplatz überhaupt sein wird. In manchen Rechtsnormen ist auch ausdrücklich geeregelt, dass erst eine Arbeitsplatzzusage vorliegen muss, bevpor es Leistungen gibt (zB bei der KfZ-Hilfe).

    Besten Gruß, ananim
  • Hallo ananim,

    ich möchte als Wochenendpendler innerhalb meines Bundeslandes arbeiten und brauche die folgenden Förderungen:

    1) Die Kostenübernahme für ein möbliertes Zimmer in der Nähe meines Arbeitsortes.
    2) Fahrgeld für den ÖPNV für Wochenendheimfahrten. 2x monatlich muss ich auf jeden Fall heimfahren, weil ich zuhause Rasenmähen muss (steht im Mietvertrag).

    Wenn man als Durchschnitt für ein Zimmer 300-500 € ansetzt (in vielen Städten muss auf Monteurzimmer ausgewichen werden) + 2x im Monat für die Heimfahrt 100 €, dann sind das mindestens 400-600 € monatlich und zwar solange bis ich vorort eine passende Wohnung gefunden habe.

    Dann kommen noch weitere Kosten wie die erste Anfahrt, evtl. Kaution für das Zimmer usw. hinzu.

    Wenn es dumm läuft und ich zu einer Zeitarbeitsfirma muss, weil die in meinem Beruf 90% der freien Stellen anbieten, dann kann ich bei St.-Kl. 1 mit netto 1000-1200 € rechnen. Davon muss ich dann zusätzlich auch noch Kaution + Maklergebühren für die neue Wohnung ansparen, weil ich aus ALG 2 starte und nix auf dem Sparbuch habe.

    Deshalb bin ich abhängig von der Rentenversicherung und brauche die Zusagen vorab. Sonst kann ich das komplett vergessen, weil das für mich aus Hartz4 heraus nicht finanzierbar ist.

    Gruß
  • Hallo,

    danke für die Ergänzungen. So ganz im Detail kenne ich mich in dem Bereich nicht aus, aber nach dem Gesetzeswortlaut sollten Beförderungskosten und Kosten für doppelte Haushaltsführung (soweit Pendeln unzumutbar ist) als LTA grundsätzlich möglich sein. Du kannst, denke ich, weiterhin davon ausgehen, dass Dir die Kosten für einen eigentlichen Umzug bezahlt werden würden, solange Du noch Hartz IV bekommst (nicht wegen Behinderung, sondern ganz normal vom Jocbcenter).Ich würde aber annehmen, dass die Behörde zumindest versuchen wird, Dich dazu zu kriegen, gleich umzuziehen statt die Kosten für einen doppelte Haushaltsführung über eine längeren Zeitraum zu zahlen.

    ich bin aber nach wie vor skeptisch, ob Du ein Anrecht auf eine Vorabszusage der Behörde hast. Das Gesetz regelt halt nicht detailiert, was genau in welchem Fall zu leisten ist, d.h. das ist von der Behörde im eigenen Ermessen im Einzelfall festzulegen - und dafür sind dann halt die Umstände wichtig. Das heißt, es ist durchaus vorstellbar, dass die Leistungen anders ausfallen, wenn Du z. B. eine Teilzeitstelle befristet auf ein Jahr bekommst oder wenn Du eine unbefristetete Vollzeitstelle bekommst....

    Aber vielleicht können andere hier noch Tipps geben.

    Besten Gruß, ananim

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