Hilfe bei abgelehnten Kfz-Hilfsmittel Antrag. An wen kann ich mich da wenden.

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Hallo,
Ich habe vor kurzem einen Antrag auf Kfz-Hilfe gestellt. Dieser wurde leider abgelehnt, mit der Begründung das meine Behinderung nicht schwer genug ist und ich öffentlich Verkersmittel nutzen könne. Mein Arbeitsplatz liegt 40 km von mir entfernt und zu meinen Arbeitszeiten fahren keine öffentlichen Verkehrsmittel.

Ich möchte gerne Widerruf gegen den Beschluss des Arbeitsamt einlegen, wie ich hier im Forum gelesen habe, ist es am besten wenn man sich hierbei rechtliche Hilfe holt. Meine Frage ist an wen kann ich mich da wenden? In den bisherigen Beiträge hier habe ich gelesen, dass man sich an die Rechtsverletzung der Gewerkschaft wenden soll. Da ich aber leider nicht in einer Gewerkschaft bin weiß ich jetzt nicht ob ich mich an die dgb wenden kann oder ob ich mich an einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Sozialrecht wenden muss.

Danke schon mal.
Gruß patte

Antworten

  • Hallo platte
    was steht denn in deinem Schwerbehindertenausweis?
    Wenn die Ablehnung damit begründet wird daß deine Behinderung nicht ausreicht wird es schwer das Gegenteil zu beweisen. Ggf mit einem Gutachten.
    Hilfe bekommst du bei den Sozialverbänden wie z.B vdk, der Mitgliedsbeitrag ist tragbar.
    Denk an die Widerspruchsfrist.

    Heidi
  • Hallo,

    in der Tat ist Kfz-Hilfe dafür da spezifische behinderungsbedingte Nachteilte auszugleichen - nicht die Nicht-Existenz eines ÖPNV-Netzes. Insofern scheint mir auf Grundlage der Infos, die Du geschrieben hast, auch, dass Du da nicht viel Chancen haben dürftest; ein nicht vorhandenere ÖPNV betrifft ja nicht behinderte Leute genau so . Anders wäre es eben, wenn zB bei Dir in der Gegend nur Busse fahren würden, die Du als Rollstuhlfahrer nicht nutzen kannst, weil sie keine Rampe o.ä. haben oder du eine psychische Behinderung hast, die es Dir nicht erlaubt, Dich in Menschenmengen zu bewegen.

    Die genauen Voraussetzungen kannst Du hier nachlesen: http://www.gesetze-im-internet.de/kfzhv/BJNR022510987.html (siehe inbesondere § 3 Abs. 1 Nr. 1 "infolge seiner Behinderung ... auf die Nutzung eines KfZ angewiesen ist" - d.h. nicht in Folge des fehlenden ÖPNV).

    Ansonsten ist der VDK billiger als ein Anwalt für Sozialrecht (oder Vewraltungsrecht), den Du ja selber bezahlen müsstet. Gewerkschaften machen auch sozialrechtliche Beratung für ArbeitnehmerInnen, allerdings ist der Beitrag dort wohl teurer als im VDK - das heißt eine Mitgliedschaft dort macht Sinn, wenn Du Gewerkschaften aus ideellen Gründen unterstützen willst oder aber ggf. noch arbeitsrechtliche Beratung oder sonstige Unterstützung dort in Anspruch nehmen willst.

    Besten Gruß, ananim
  • Hallo,

    Danke erstmal für die Antworten. Mich schockiert das gerade ein wenig, ich meine wenn ich nicht zur Arbeit komme kann ich nicht arbeiten da halt um 3, halb 4 bei uns keine övm fahren. Ich kann mir ja auch nicht wie ein nichtbehinderter einfach ein Auto für 1.000 € kaufen und gut ist. Der Umbau kostet ja schon eine Menge. Ich war dieses Jahr auf der Reha care und habe mich da mit jemanden von dem Arbeitsamt unterhalten der mir dazu geraten hat diesen Antrag zu stellen, da ich ja Anspruch darauf habe. Die sind ja auch dafür da um die Nachteile auszugleichen die ich wegen meiner Behinderung habe, auch wenn es finanzielle sind.

    Gruß Patte
  • Meine Frage hast du leider nicht beantwortet.
    Bedenke bitte daß Nichtbehinderte auch eine Lösung selber finden müssen wenn nachts keine Busse etc. zur Arbeit fahren. So viel zur Gleichstellung. Soll heißen, es ist wichtig was im Ausweis steht.

    Heidi
  • ich hab in meinem Ausweis keine Merkzeichen, halt nur 60%.

    Klar müssen Nichtbehinderte sich darum kümmern. Die haben aber auch andere Möglichkeit. Wie ich ja schon geschrieben habe können die sich ja auch einfach ein günstiges gebrauchtes Auto kaufen, das geht mit Behinderung ja leider nicht, da man ja auch umbauten und ich zbV. noch ein Automatikgetriebe brauche deswegen ja Nachteilsausgleich.
  • Wenn du dich ungerecht behandelt fühlst stell einen Erhöhungsantrag!
    Wie sieht es denn mit Fahrgemeinschaft aus?
    Deine konkrete Behinderung warum du Umbauten brauchst magst du uns nicht mitteilen?

    Heidi
  • Mir fehlt der linke unterarm.

    Das mit einer Fahrgemeinschaften ist so die Sache mit sechswöchigen. Zudem wohnt auch keiner meiner Kollegen in der nähe
  • Patte hat geschrieben:

    Mich schockiert das gerade ein wenig

    Gruß Patte


    Hallo, ich bin mir jetzt nicht ganz so sicher, was Dich schockiert - dass die Rechtslage unter Umständen nicht so ist, wie Du sie Dir wünschen oder für sinnvoll halten würdest? Das ist leider manchmal so - nicht alles in unserem Sozialstaat ist perfekt.

    Aber da ein Widerspruch relativ unaufwändig und kostengünstig ist, solltest Du es auf jeden fall versuchen. Vielleicht kannst Du mit Deiner Argumentation, dass speziell der Umbau teuer ist, wenigstens erreichen, dass die Umbaukosten übernommen werden. Was den Kauf eines Autos angeht, ibist Du halt wirlich nicht in einer anderen Situation als eine Person ohne Behinderung.

    Mir ist noch eingefallen, dass Gewerkschaften manchmal eine Wartezeit nach Eintritt haben, bis sie dann Rechtsberatung machen - insofern dürfte VdK oder direkt ein Rechtsanwalt wirklich besser sein.

    Viel Glück, ananim
  • Was den Kauf eines Autos angeht, ibist Du halt wirlich nicht in einer anderen Situation als eine Person ohne Behinderung.

    Viel Glück, ananim


    Eigentlich schon, weil der Umbau ja nur bei Neuwagen und Jahres wagen gezahlt wird und nun ja als nicht behinderter muss ich mir keinen Neuwagen oder Jahreswagen kaufen damit das Arbeitsamt den Umbau zahlt. Da könnte ich mir einfach einen für 2000 - 3000 € kaufen und fertig. Dafür bekomm ich aber keinen den die da umbauen und nun ja dann ist das Auto auch genauso viel Wert wie der Umbau.......

    Nun ja wenn das die Logik vom Arbeitsamt ist werde ich wohl bald von denen mein Geld bekommen, weil ich nicht mehr zur Arbeit komme 🙁

    Gruß Patte
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