Hundehaltung in Mietshaus

Letztes Jahr ist mein Hund an krebs gestorben, jetzt möchte ich einen Hund ca.25 cm aus dem Tierschutz ein Zuhause geben, es sollte wie ein Therapie Hund sein, bin zu 100 % Schwerstbehindert G, B.AG im Ausweiss,meine Ärztin sagt ein Hund wäre Ideal als Therapie Unterstützung.Wir wohnen in einen Mietshaus 6 Parteien, im Erdgeschoss sind zwei Famillien die mit uns und anderen Nachbarn nichts zu tun haben wollen.Der Vermieter sagt für die genehmigung braucht der Unterschrifften, wir haben nur 3 Nachbarn die Unterschrieben haben,kann der Vermieter eine Hundehalte genehmigung, es davon abhängig machen. Bei der Wohnungsgeseschaft überall sind Hunde auch ohne Erlaubnis, ich denke das der Vermieter das nicht darf uns einen kleinen Hund zu halten verbieten, oder.

Antworten

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  • Es ist halt die Frage, wie wichtig dir das ist.

    Ein Passus im Mietvertrag wie "Tierhaltung ist generell verboten" wäre unwirksam. Bei Hunden urteilen die Gerichte unterschiedlich. Wie du hier nachlesen kannst: https://www.das.de/de/rechtsportal/mietrecht/alltag-wohnung/tierhaltung-in-mietwohnungen.aspx gibt es hier Mäglichkeiten. Die anderen Mieter geht das übrigens nichts an. Du hast einen Vertrag mit dem Vermieter, nicht mit den anderen Mietern. Was du in deiner Wohnung machst, ist deine Sache.

    Du kannst es drauf ankommen lassen und der Vermieter müsste dann Klage einreichen. Wenn es in der Mietanlage noch mehr geduldete Hunde gibt, dürfte das aussichtslos für ihn sein.

    Wenn der Hund ein "Behinderten-Begleithund" ist oder eine "erhebliche psychische Notwendigkeit" vorliegt, kann der Vermieter das halten eines Hundes nicht einfach verweigern. Hier wäre dann wohl ein entsprechendes Gutachten über die Psychische Notwendigkeit erforderlich.