Lohnt es zu kämpfen?

Ich habe Erwebsminderungsrente beantragt und schon 2 Ablehnungen bekommen.Festgestellt wurden Halswirbelsäülenerkrankung mit muskulären Verspannungen und Neigung zu Blockierungen,belastungsverstärktes Schmerzsyndrom der Brust und Lendenwirbelsäule mit Facettenirritation und muskulären Verspannungen, Adipositas.

Antworten

  • Hallo alea,
    mit welcher Begründung wurde denn abgelehnt?
    Gibt es ein Gutachten, z.B. durch die Arge wieviel Stunden du arbeitsfähig bist?
    Deinen Angaben zur Folge scheint mir die Ablehnung berechtigt. Ich weiss allerdings zu wenig um das genauer beurteilen zu können.
    Der Widerspruch steht dir offen.

    Heidi
  • Hallo man hat mir mitgeteilt das ich bis zu 6 std arbeiten könne . Körperlich mittelschwere Arbeit im wechsel von gehen ,stehen,sitzen ohne fortlaufend gebückte oder sonstige fixierte Rumpfhaltung,ohne ständige einseitige Hebe und Tragebelastung,nicht im Akkort oder am Fließband. Gehstrecken von und bis zum Arbeitsplatz könne ich Täglich etwas mehr als 500m in 20 min. bis zu 4 x täglich laufen. Wo soll ich solche Arbeit herholen.,habe es doch versucht. Man schrieb auch das ich des weiteren in meine alte Tätigkeit arbeiten könne obwohl die wissen das ich den bewaffneten Hallenüberfall miterlebt habe und ich es von den Angstzuständen und der Psyche es nicht mehr schaffe.
  • Danke für deine Antwort alea.
    Es geht nicht darum festzustellen ob es eine entsprechende Arbeit für dich gibt, es geht darum in wie weit du arbeitsfähig bist.
    Damit ist klar daß abgelehnt wurde, ein Widerspruch dürfte wenig Erfolg haben.
    Tut mir leid, ist aber leider so.

    http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/1_Lebenslagen/03_Familie_und_Kinder/01_Informationen_zur_Rente/05_EM-Rente_Hilfe_im_Ernstfall/EM_Rente_Hilfe_im_Ernstfall_node.html

    Zitat aus dem Link:
    Teilweise oder volle Erwerbsminderung?

    Wenn Ihre Leistungskraft auf weniger als sechs Stunden täglich gesunken ist, Sie aber noch mindestens drei Stunden am Tag arbeiten können, ist dies eine teilweise Erwerbsminderung. Gibt es allerdings keine entsprechende Teilzeitarbeit, prüfen wir, ob Sie auch Anspruch auf die volle Erwerbsminderungsrente haben. Voll erwerbsgemindert sind Sie grundsätzlich auch, wenn Sie in einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen oder in einer anderen beschützenden Einrichtung beschäftigt sind und wegen der Art und Schwere Ihrer Behinderung nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können.


    Heidi
  • Erst einmal recht herzlichen dank für ihre Antwort ! Also was ich nicht verstanden habe ist ,das ich vom Gesundheitsamt für unter 3 Std. Arbeitsfähig geschrieben wurde nicht einmal einen Monat später bis zu 6 Std. und alles mit anderen Begründungen. Na ja nun weiß ich das das ganze Kämpfen kein sinn mehr macht! Trotz allen recht herzlichen Dank für alles 🙁 😡
  • Liebe/r alea
    Wir haben eine sehr ähnliche Geschichte , wenn ich alles was ich mit den Organisationen die uns eigentlich helfen sollten erlebt habe aufschreiben würde , würde ich die Netiquette missachten !
    UND TROTZDEM KÄMPFE WEITER Die Anhänger Mahatma Ghandis mussten sich auch mehrmals verkloppen lassen bis das Salzmonopol gebrochen war !
    irgendwann müssen auch die °§"*ç&=^^¨$£ von den Ämtern uns doch helfen .
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