ist mir gerade eingefallen: Merkzeichen H im schwerbehindertenausweis.

Hallo ich habe seit 2002 Das merkzeichen H im schwerbehindertenausweis das Merkzeichen B habe ich seit 1994 im Ausweis. Sowie 100%.

Ich habe also das Merkzeichen H lange vor meiner Pflegestufe bekommen. H bedeutet ja Hiflos ständig auf fremde hilfe angewiesen. Ist wohl gleichzusetzten mit pflegestufe 2 und 3.

Warum komme ich dann nicht in pflegestufe 2? Bin seit 8 Jahren in Pflegestufe 1 vorher habe ich einfach keine bekommen wurde immer abgelehnt.

Ich brauche ja ständige begleitung und ständig fremde Hilfe. Sogar Nachts! Ich komme auf mindestens 4x Hilfe zu Unterschiedlichen zeiten. Manchmal auch 5 x laut Pflegerechner habe ich anspruch auf pflegestufe 2.

Mein Hilfebedarf ist

240 Min.

Antworten

  • Hallo,

    ich nehme an, das ist eine Ergänzung zu den Fragen hier?

    http://www.myhandicap.de/community/forum/forum-action/list-posts/topic/pflegehoeherstufung_abeglehnt_widerspruch_abgelehnt-3/?tx_mmforum_pi1[page]=1#pid146327

    Dann wäre es übesichtlicher, Du würdest dort weiterschreiben.

    Inhaltlich können wir hier "Warum bekomme ich ... nicht?" natürlich nie beantworten, weil wir nicht die entscheidende Behörde sind. Die Gründe für die Ablehnung müssten sich aus dem Ablehnungsbescheid ergeben.

    Ansonsten scheint mir - als Reaktion auf Deine Fragen in dem anderen Thread - dass Du mit den Widersprüchen formal erst einmal allesgetan hast, was Du konntest. Manchmal hilft es wohl allerdings, wenn man die Widersprüche mit anwaltlicher Hilfe macht und dann eben ein Rechtsanwalt unterzeichnet.

    Ich persönlich würde in Widersprüchen auf Bemerkungen wie "Langsam komme ich mir nur noch veralbert vor und es ist einfach nur noch traurig." und ähnlich eher unsachliche Aussagen ebenso wie all zu viele Ausrufezeichen verzichten - das trägt zur Sache nichts bei und führt im Zweifel nur dazu, dass die Behörden genervt sind und auch unsachlich werden. Stattdessen detailliert (wie Du das ja teilweise schon tust) und nach Möglichkeiten unter Bezugnahme auf hoffentlich vorhanenden Gutachten oder Befunde Deiner ÄrztInnen beschreiben, welche Fehler im Gutachten gemacht worden sind, und ggf. welchen zusätzliche Bedarf (am besten in Minuten) Du für welche täglichen Vorrichtungen hast. Ansonsten würde ich auch empfehlen, dass Du Schreiben an die Behörde von jemand Korrektur lesen lässt - wenn der Text, den Du in den anderen Thread kopiert hast, der Wortlaut Deines Widerspruchs ist, dann sind da ziemlich viele Rechtschreib- und Grammatikfehler drin und es macht vermutlich einen Unterschied, wie man bei einer Behörde auftrit - ob die das Gefühl hat, mit jemand zu tun zu haben, der/die versiert im Auftreten ist oder nicht.

    Ansonsten müsstest Du das Ganze dann wohl durchklagen (und ja, ich weiß, das dauert, aber wenn Du eine Behörde hast, die nicht kooperationswillig ist, dann ist das wohl der einzige Weg)...

    Besten Gruß, ananim


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