exportieren der ausserodentlichen rente ins ausland meine tochter 35 jaehrig ist geistig behindert

zu 80% invalid muss rund um die uhr ueberwacht und betreut werden ich der vater habe die vormundschaft uebernommen wir sind nach chile ausgereist mit der die schweiz ein sozialversicherungsabkommen hat wie ist es moeglich tochter und vater zu diskriminieren was die persoenliche freiheit betrifft man sagt das die ausserordentliche rente von steuergeldern bezahlt wird
und was passiert mit den 95% nicht anerkannten fluechtlingen die auch von stuergeldern betreut werden

Antworten

  • Hallo,
    ich sehe darin keine Diskriminierung. Jedes Land hat das Recht Gesetze zu erlassen wonach festgelegt wird wo ausordentliche steuerfinanzierte Renten hingehen! Es liegt kaum im Interesse der Schweiz Chiles Wirtschaft mit Schweizer Steuergeldern anzukurbeln. Das verstößt m.M nach gegen das Grundgesetz.

    Heidi
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